Bafög Rückzahlung Verrechnung mit Hartz IV?

1 Antwort

Jeder muss sein Bafög - zur Hälfte zurück zahlen,außer beim Schüler Bafög,deshalb gilt dein Bafög - auch als Einkommen !

Davon kannst du aber zumindest 20 % als Freibetrag absetzten bzw. geltend machen,diese werden nach dem Bafög - Höchstsatz berechnet.

Erst wenn du dann mit deinem anrechenbaren Bafög - deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll gedeckt hast,würde der Überschuss auf deinen Ehemann angerechnet.

isaGla 
Fragesteller
 07.03.2016, 10:29

Danke. Die meisten Sachen wusste ich auch schon durch meine Recherchen. 
Trotzdem bleibt die erste Frage ja noch offen.

isomatte  07.03.2016, 12:54
@isaGla

Die Frage ist doch,wurde von deinem Bafög - überhaupt etwas auf seinen Bedarf angerechnet ?

Denn nur dann würde sich eine nachträgliche Kürzung deiner Bezüge evtl.auf die Leistungen deines Mannes auswirken !

Dann käme es darauf an wie sie dann diese 180 € nachträglich verrechnen würden,wenn sie diese in einem Betrag von deinen Leistungen abziehen,dann wird auch nur im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) angerechnet.

isaGla 
Fragesteller
 09.03.2016, 09:41
@isomatte

Ja seit Oktober wurde sogar regelmäßig etwas abgezogen. Das Problem nun: Wenn es diesen Monat abgerechnet wird wird ja mein Bedarf nicht mehr gedeckt, dafür kriege ich aber ja auch nichts mehr, d.h. dass ich das Geld ans Jobcenter verschenkt habe und nun selbst gucken muss wie ich es zurückzahle. Darum geht es mir. Wäre irgendwie nicht fair, aber nach dem was ich gelesen habe wäre es wohl so. Deshalb nochmal die Frage. Vielleicht hatte es ja schonmal jemand und weiß es genauer. Die Sache ist die:

Ich musste diesen Monat, im März, 150 Euro zurückzahlen und habe anstatt 336 nur 306 Euro Bafög bekommen(mit Kinderbetreuungszuschlag). Wenn alles bis Oktober rückgerechnet würde, bekäme ich 164,59 Euro erstattet. Falls alles in diesem Monat gerechnet wird, hätte ich eine negative Bafög Einnahme also 0, mein Bedarf wäre für diesen Monat nicht gedeckt und ich bekäme "nur" 75 Euro erstattet. Die Erstattungen beziehen auch andere Sachen mit ein (Arbeit meines Mannes, etc.)

isomatte  09.03.2016, 11:15
@isaGla

Wenn deinem Mann und Kind / Kindern etwas von deinem anrechenbarem Einkommen angerechnet wurde und du im März 150 € zurück zahlen musstest und noch 30 € weniger Bafög - bekommen hast,dann sollte dein Mann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X - stellen !

Musterschreiben findest du im Internet.

Da soll er dann in Kopie belegen was du zurück zahlen musstest und das du weniger Bafög - bekommst,dann würden aber auch nur deine 30 € weniger Bafög - ab März berücksichtigt und das was sonst auf den Mann / Kind im Monat angerechnet wurde.

Denn wenn das Jobcenter deine komplett Rückzahlung und die Kürzung ab März berücksichtigen würde und somit deinem Mann dann diese Differenz nachzahlen würde,dann hätte dir das Jobcenter ja indirekt deinen Lebensunterhalt teilfinanziert,obwohl du durch dein Bafög - keinen Leistungsanspruch hast,mit Ausnahme des Alleinerziehenden Mehrbedarfs,wenn du es wärst.