Normalerweise bekommt man diese vom Arbeitgeber gestellt. Du kannst ja aber trotzdem einmal vorher nachfragen, bevor du dir selbst welche kaufst.

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Finger weg!

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Wenn du Hilfebedürftig bist und dies auch nachweisen kannst, kommt es auch nicht zur Rückzahlung.

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Sagen wir’s so, der Drops ist ja nun sowieso schon gelutscht.

Rein Rechtlich gesehen, könnte man dich nach Paragraph 285 StGB bestrafen. Als Spielender wird man da allerdings „nur bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Was bleibt dir nun zu tun ?

=> In Zukunft, lass die Finger von Anbietern ohne gültige Lizenz für Glücksspiel in Deutschland. Für jetzt, warte einfach ab. In 99% der Fälle wird nichts passieren.

Dein Geld kannst du selbstverständlich frei nutzen. Es stammt ja schließlich nicht aus Drogenverkäufen oder Ähnliches 😉

Tipp von mir:

Mach dir nicht so viele Sorgen. Sofern du bisher noch nie straffällig geworden bist, wird man es wenn dann eh nur bei einem Dudu belassen, schließlich will man einen werdenden Vater nicht ins Gefängnis stecken :-))

Gruß Richi

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Kannste vergessen.

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