Alg 2 Empfänger vermietet komplette Wohnung?

1 Antwort

Da Person X unter den beschrieben Umständen weder für Bundesagentur für Arbeit, noch für das Jobcenter, zur Vermittlung zur Verfügung steht, hat Person X weder Anspruch auf ALG 1, noch auf ALG 2.

Hierbei unterstelle ich, daß Person X weder bei seiner Freundin gemeldet ist, noch daß deren Anschrift der BfA mitgeilt wurde. So zumindest interpretiere ich Deine Fragebeschreibung.