Alg 2 Empfänger vermietet komplette Wohnung?
X Person bezieht 1 Jahr lang Alg1 und untervermietet seine Wohnung an Y Person vertraglich für ein Jahr und lebt selbst bei seiner Freundin.
Nach einem Jahr "rutscht" Person X ins AlG2 und beim Antrag auf AlG2 wird klar dass die 3 Monats Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, wo zu sehen ist das Person X von Person Y monatlich xxx Betrag einkassiert ( die volle Miete die er an den Mieter zahlt plus Internet etc, also ein Fix Betrag)
Frage : zahlt das Amt person X die volle Miete, da Person X ja mit dem Geld der Miete ja bei der Freundin einen Anteil zahlte etc.. Also wird die Miete ubehaubt am person X gezahlt oder gibt es da Theater
1 Antwort
Da Person X unter den beschrieben Umständen weder für Bundesagentur für Arbeit, noch für das Jobcenter, zur Vermittlung zur Verfügung steht, hat Person X weder Anspruch auf ALG 1, noch auf ALG 2.
Hierbei unterstelle ich, daß Person X weder bei seiner Freundin gemeldet ist, noch daß deren Anschrift der BfA mitgeilt wurde. So zumindest interpretiere ich Deine Fragebeschreibung.