Mit ALG1 Zweitwohnung?

2 Antworten

Du hast im ALG I - Bezug absolut freies Niederlassungsrecht . Nur bekommst du diese Zusatzkosten dann normalerweise ( genau wie für den Haupt-Wohnsitz ) nicht von der Agentur für Arbeit extra vergütet , und postalische Erreichbarkeit gegenüber dieser Behörde müßte auch jederzeit von Dir selbst nahtlos sichergestellt und organisiert bleiben.

Ansonsten darfst Du mit Deinem gesamten ALG I prinzipiell machen , was Du willst , wenn Du während dessen Bezuges keinerlei meldepflichtiges Nebeneinkommen beziehst .

Wenn sie sich teilen könnte, sogar in fünf. Wer bitte sollte das verhindern sollen?

Und wer die Miete bezahlt, ist doch dem ALG auch egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
pumba2712 
Fragesteller
 19.03.2020, 09:38

Danke für die Antwort!

0