Mit ALG1 Zweitwohnung?
Hallo zusammen,
kurz und knapp:
ist es einer Person offiziell erlaubt eine Zweitwohnung zu beziehen, wenn sie aktuell Arbeitslosengeld 1 bezieht? Sprich ein Name auf zwei Mietverträgen. Beide Wohnungen in derselben Stadt.
Rein theoretisch wäre es ja möglich, dass zB ein Familienmitglied die Miete von einer der Wohnungen bezahlt und der besagten Person am Ende nur eine Miete zu Lasten fällt.
Vielen Dank.
2 Antworten
Du hast im ALG I - Bezug absolut freies Niederlassungsrecht . Nur bekommst du diese Zusatzkosten dann normalerweise ( genau wie für den Haupt-Wohnsitz ) nicht von der Agentur für Arbeit extra vergütet , und postalische Erreichbarkeit gegenüber dieser Behörde müßte auch jederzeit von Dir selbst nahtlos sichergestellt und organisiert bleiben.
Ansonsten darfst Du mit Deinem gesamten ALG I prinzipiell machen , was Du willst , wenn Du während dessen Bezuges keinerlei meldepflichtiges Nebeneinkommen beziehst .
Wenn sie sich teilen könnte, sogar in fünf. Wer bitte sollte das verhindern sollen?
Und wer die Miete bezahlt, ist doch dem ALG auch egal.
Danke für die Antwort! :)