Zur Mutter ziehen mit ALG1 wie viel wird abgezogen?

2 Antworten

Wenn deine Mutter Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommt, dann muss sie den Einzug der Tochter beim Jobcenter melden und nachweisen.

Sie bekommt dann vom Jobcenter nur noch ihren Regelbedarf für den Lebensunterhalt und ggf.einen zustehenden Mehrbedarf und nur noch 50 % von ihrer Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Ist die Schwester min. 25 Jahre alt, dann würde sie im Haushalt der Mutter ihre eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bilden und müsste dann bei Bedürftigkeit einen eigenen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

Unter 25 Jahren würde sie mit der Mutter eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn sie ihren Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte, dann würde die Mutter für die Tochter noch eine entsprechende Aufstockung erhalten.

Bei 950 Euro ALG - 1 wird ihr aber nichts mehr zustehen, weil das als sonstiges Einkommen fast vollständig auf ihren Bedarf angerechnet wird, sie kann dann im Regelfall ohne weiteres Einkommen min.monatlich 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Es würden also angenommen max.um die 920 Euro anrechenbares ALG - 1 übrig bleiben.

Davon ginge dann ab 2024 wenn die Tochter min.schon 25 wäre min.ihr Regelbedarf für den Lebensunterhalt von dann 563 Euro ab, so wie sich dieser auf bei deiner Mutter erhöht.

Dann blieben immer noch um die 357 Euro für ihren Kopfanteil der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wäre sie noch unter 25, dann läge der Regelbedarf darunter, es bliebe dann entsprechend mehr für den Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Wenn die Mutter für ihre Warmmiete also nicht mehr als um die 720 Euro oder mehr zahlen müsste, kann die Tochter ihren Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken.

Dann bekommt die Mutter wie erklärt nur noch 50 % für ihre Warmmiete gezahlt, die Tochter hat ihre 950 Euro ALG - 1 und zahlt dann an ihre Mutter die anderen 50 % der Warmmiete, die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und gibt ihrer Mutter ein angemessenes Kostgeld für die Verpflegung und Versorgung.

Aber das müssen sie dann unter sich klären.

Bei ALG1 wird gar nichts abgezogen.

kiki1295 
Fragesteller
 24.12.2023, 15:18

Ok wird den dann von meiner Mutter was abgezogen, die soweit ich weiß Bürgergeld bekommt?

0
kiki1295 
Fragesteller
 24.12.2023, 15:20
@GutenTag2003

Ja das bekommt meine Mutter soweit ich weiß, da sie nie arbeiten war.

0