Zuschüsse bei Arbeitslosengeld 1?

6 Antworten

Wohngeld macht nicht das Arbeitsamt sonder das Wohnungsamt und bei Alg 1 steht einem das noch zu bei alg2 aber nicht merh oder wen man eine Aufstockung vom Jobcenter bekommt ! Deine mutter sollte mal zum anwalt da die Dame sie Geschädigte hat weil sie sich nicht informiert hat!

Das war Früher mit Wohngeld bei allg 1 so!

Außerdem als amt kann man auch Anträge bis 6 Monate rückwirkend machen!

Wen das noch so ist müsste dein mutter das Wohngeld bekommen oder die Aufstockung vom Jobcenter! Rückwirkend sogar!

Deine mutter sollte deswegen auch mal zum Bürgerbüro gehenden oft helfen die eine wen das amt mist gebaut hat!

pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 19:30

Wow, das wusste ich alles gar nicht! Vielen vielen Dank!!!

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herakles3000  19.01.2020, 19:42
@pumba2712

Leider bekommt man solche Informationen nicht immer so einfach wen man diese braucht ! Deswegen ist manchmal der Umweg zb über das Bürgerbüro sinnvoll !

Aber merke dir in den Ämter trift man immer mal wider auf menschen die zu faul sind sich zu informieren (Die da eigentlich korrekt arbeiten sollen)

Grade deswegen ist es wichtig zu wissen wo man Verlässlich Infos im netz herbekommt oder zb wo man im Sozialgesetzbuch nachschauen muss !

Arbeitsamt buch 2

Jobcenter buch 3 wen ich das nicht verwechselt habe!

Ämter verschwiegen auch gerne das was einem mehr Geld einbringt zb wie das man zb bei bestimmten Erkrankungen Geldb zusteht zb beim Jobcenter!

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pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 21:19
@herakles3000

Okay, jetzt bin ich richtig baff!!! DANKE für die ausführliche Info und die Tipps! Ich werde mich da reinhängen...vielen Dank!

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Wohngeld bekommt man auch nicht vom Jobcenter. Das muss man in der Wohngeldstelle beantragen.

Sucht Euch mal einen Wohngeldrechner im Netz.

Ansonsten könnte Deine Mutter aufstockendes ALG II beantragen.

Lies auch mal da:

https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-nebeneinkommen/

pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:37

Vielen lieben Dank!

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Mit dem abgelehnten Bescheid nun zum Jobcenter und alles dort sachlich erzählen!

pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:31

Haben wir versucht, die Dame meinte einfach nur, dass das eine Fehlinfo vom Arbeitsamt wäre und sie kein Wohngeld kriegt...

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GoldenEye2019  19.01.2020, 18:32
@pumba2712

Was verstehst du nicht an meinem Satz, den ich oben geschrieben habe?

Ich glaube, DAS ist das eigentliche Problem...das Verständnis!

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pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:34
@GoldenEye2019

Ich denke ich habe alles gut verstanden. Und meine Antwort darauf ist, dass die Dame vom Jobcenter meinte, es sei eine Fehlinfo vom Arbeitsamt gewesen, ergo: ich habe bereits versucht das Ganze mit dem Jobcenter zu klären. Ist ja auch logischerweise das erste, was man machen kann. Aber Danke!

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GoldenEye2019  19.01.2020, 18:38
@pumba2712

Sorry, aber Arbeitsamt und Jobcenter sind für mich das Gleiche...

Okay, von vorn. Also geht sie jetzt mit der Ablehnung zum Arbeitsamt und erzählt dort alles sachlich.

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pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:43
@GoldenEye2019

Okay, lass es mich anders ausdrücken. Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Das sind zwei verschiedene Ämter weil sie auf zwei verschiedenen Gesetzesgrundlagen (nämlich dem Sozialgesetzbuch 2) arbeiten. Das erste ist für ALG1 zuständig und das zweite für ALG2 allerdings auch für Zuschüsse, wenn ALG1 nicht ausreicht (meines Wissens nach). Demnach ist es nicht dasselbe. Ich habe weiter oben eine gute Antwort zwecks Wohngeldstelle und Aufstockung auf ALG2 bekommen, ich denke damit werde ich fortfahren.

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pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:44
@pumba2712

Jobcenter basiert auf Sozialgesetzbuch 2 meinte ich...

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Wenn Alg 1 zu wenig bekommt man aufstockend Alg 2.. Wohngeld direkt ist eigentlich eine andere Sache..

pumba2712 
Fragesteller
 19.01.2020, 18:37

Vielen Dank!

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Wenn das Alg1 nicht reicht , dann kann aufstockendes alg 2 gezahlt werden.

oder ein Job welcher maximal 15 Stunden in der Woche umfasst.

isomatte  20.01.2020, 11:19

Man muss unter 15 Stunden die Woche bleiben, ab 15 Stunden würde man schon nicht mehr als arbeitslos gelten und der Anspruch würde entfallen bzw.ruhen.

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