Zuschüsse bei Arbeitslosengeld 1?
Hallo Zusammen,
meine Mutter ist seit September 2019 arbeitslos und bezieht seither Arbeitslosengeld 1. Die Beraterin vom Arbeitsamt meinte zu ihr sie könne beim Jobcenter Wohngeld beantragen, da das wohl bei ALG1 ginge. Seitdem sind 4,5 Monate vergangen und nachdem der Antrag nun - e n d l i c h - bearbeitet wurde, wurde ihr vom Jobcenter mitgeteilt, dass Sie gar kein Wohngeld kriegt, weil sie ALG1 bezieht. Stimmt das und wenn ja, kann man irgendwie rechtlich gegen diese Fehlinfo vorgehen? Denn hätten wir das bereits letzten September gewusst, hätten wir uns dementsprechend nach einer anderen Lösung umgesehen. Nun hat meine Mutter ihren ganzen Dispo bei der Bank über die letzten 4,5 Monate genutzt um die Kosten zu decken von denen sie dachte sie kriegt sie zurück und die Bank will ihr nichts mehr ausbezahlen, bis sie wieder auf 0€ steht. Weiß irgendjemand Rat oder ob man sonst irgendwie Zuschüsse bei ALG1 kriegt? Im Internet finde ich nur Zuschüsse für ALG2...
Vielen Dank!
6 Antworten
Wohngeld macht nicht das Arbeitsamt sonder das Wohnungsamt und bei Alg 1 steht einem das noch zu bei alg2 aber nicht merh oder wen man eine Aufstockung vom Jobcenter bekommt ! Deine mutter sollte mal zum anwalt da die Dame sie Geschädigte hat weil sie sich nicht informiert hat!
Das war Früher mit Wohngeld bei allg 1 so!
Außerdem als amt kann man auch Anträge bis 6 Monate rückwirkend machen!
Wen das noch so ist müsste dein mutter das Wohngeld bekommen oder die Aufstockung vom Jobcenter! Rückwirkend sogar!
Deine mutter sollte deswegen auch mal zum Bürgerbüro gehenden oft helfen die eine wen das amt mist gebaut hat!
Leider bekommt man solche Informationen nicht immer so einfach wen man diese braucht ! Deswegen ist manchmal der Umweg zb über das Bürgerbüro sinnvoll !
Aber merke dir in den Ämter trift man immer mal wider auf menschen die zu faul sind sich zu informieren (Die da eigentlich korrekt arbeiten sollen)
Grade deswegen ist es wichtig zu wissen wo man Verlässlich Infos im netz herbekommt oder zb wo man im Sozialgesetzbuch nachschauen muss !
Arbeitsamt buch 2
Jobcenter buch 3 wen ich das nicht verwechselt habe!
Ämter verschwiegen auch gerne das was einem mehr Geld einbringt zb wie das man zb bei bestimmten Erkrankungen Geldb zusteht zb beim Jobcenter!
Okay, jetzt bin ich richtig baff!!! DANKE für die ausführliche Info und die Tipps! Ich werde mich da reinhängen...vielen Dank!
Wohngeld bekommt man auch nicht vom Jobcenter. Das muss man in der Wohngeldstelle beantragen.
Sucht Euch mal einen Wohngeldrechner im Netz.
Ansonsten könnte Deine Mutter aufstockendes ALG II beantragen.
Lies auch mal da:
Mit dem abgelehnten Bescheid nun zum Jobcenter und alles dort sachlich erzählen!
Haben wir versucht, die Dame meinte einfach nur, dass das eine Fehlinfo vom Arbeitsamt wäre und sie kein Wohngeld kriegt...
Was verstehst du nicht an meinem Satz, den ich oben geschrieben habe?
Ich glaube, DAS ist das eigentliche Problem...das Verständnis!
Ich denke ich habe alles gut verstanden. Und meine Antwort darauf ist, dass die Dame vom Jobcenter meinte, es sei eine Fehlinfo vom Arbeitsamt gewesen, ergo: ich habe bereits versucht das Ganze mit dem Jobcenter zu klären. Ist ja auch logischerweise das erste, was man machen kann. Aber Danke!
Sorry, aber Arbeitsamt und Jobcenter sind für mich das Gleiche...
Okay, von vorn. Also geht sie jetzt mit der Ablehnung zum Arbeitsamt und erzählt dort alles sachlich.
Okay, lass es mich anders ausdrücken. Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Das sind zwei verschiedene Ämter weil sie auf zwei verschiedenen Gesetzesgrundlagen (nämlich dem Sozialgesetzbuch 2) arbeiten. Das erste ist für ALG1 zuständig und das zweite für ALG2 allerdings auch für Zuschüsse, wenn ALG1 nicht ausreicht (meines Wissens nach). Demnach ist es nicht dasselbe. Ich habe weiter oben eine gute Antwort zwecks Wohngeldstelle und Aufstockung auf ALG2 bekommen, ich denke damit werde ich fortfahren.
Jobcenter basiert auf Sozialgesetzbuch 2 meinte ich...
Wenn Alg 1 zu wenig bekommt man aufstockend Alg 2.. Wohngeld direkt ist eigentlich eine andere Sache..
Wenn das Alg1 nicht reicht , dann kann aufstockendes alg 2 gezahlt werden.
oder ein Job welcher maximal 15 Stunden in der Woche umfasst.
Man muss unter 15 Stunden die Woche bleiben, ab 15 Stunden würde man schon nicht mehr als arbeitslos gelten und der Anspruch würde entfallen bzw.ruhen.
Wow, das wusste ich alles gar nicht! Vielen vielen Dank!!!