Arbeitslosengeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dir ab 1. Mai ALG - 1 zusteht und Du schon deinen Bewilligungsbescheid erhalten hast, wirst Du Ende Mai deine Leistungen rückwirkend für den Mai erhalten.

Würdest Du ab Dienstag wieder arbeiten, käme es erst einmal darauf an ob Du da 15 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten würdest oder nicht.

Ab 15 oder mehr Stunden in der Woche würdest Du nicht mehr als arbeitslos gelten, also der Anspruch auf ALG - 1 würde ruhen, bis zum Tag vor Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag stünde dir anteilig dein ALG - 1 für Mai zu.

Bei unter 15 Stunden die Woche würdest Du weiterhin als arbeitslos gelten, im Monat blieben vom Nettoeinkommen ohne Anrechnung auf deinen Bedarf 165 Euro Freibetrag, der Rest würde dir vom ALG - 1 abgezogen.

Was bekommst Du denn für einen vollen Monat an ALG - 1 gezahlt, müsstest Du ja wissen, wenn Du deinen Bewilligungsbescheid schon erhalten hast ?

Also Tagesatz laut Bescheid x 30 Tage pro Monat = voller Anspruch für einen Monat.

Für das Wohngeld ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Nach Zahlung deiner Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, solltest Du noch min.um die 80 % vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro zur Verfügung haben.

Also derzeit dann min.noch um die 450 Euro, nach Zahlung deiner Warmmiete.


isomatte  25.05.2024, 12:15

Danke dir für deinen Stern !

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Inkognito-Nutzer   11.06.2024, 21:44

Hi eine Frage ich habe jetzt schon ein Job angenommen aber kann ich Wohngeld für mai antragen oder ist es zu spät da war ich arbeitslos

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Inkognito-Nutzer   11.06.2024, 21:54
@isomatte

Also in meinem fall wäre das spätestens am 1. Juni wenn ich für mai beantragen will oder ?

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isomatte  11.06.2024, 23:03
@Inkognito-Fragesteller

Für Mai gäbe es nichts mehr, wenn der Antrag noch im Juni gestellt wird und bei der Wohngeldbehörde eingeht, der Antrag bewilligt würde, dann greift der Antrag für den 1. Juni zurück.

Also würde dann bei Bewilligung ab dem Juni Anspruch bestehen.

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Du bekommst das Arbeitslosengeld ausgezahlt, abzüglich der Tage die Du dann bereits in einem Angestelltenverhältnis bist.