Muss Jobcenter Nebenkostenabrechnung zahlen?
Ich war bis Oktober 2019 bei Arbeitslosengeld ||. Im Oktober habe ich dann einen guten Job gefunden wodurch ich vom Jobcenter abgemeldet wurde. Jetzt habe ich aber die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr bekommen. Ich frage mich, ob diese Rechnung noch das jobcenter zum Teil übernehmen könnte, da ich ja in dem Jahr noch Bein Hartz IV war. Ich könnte nämlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten momentan, wenn ich die Rechnung selber komplett bezahlen müsste.
Danke schonmal im Voraus!
8 Antworten
Wie bitte kann es denn zu erheblichen Nachforderungen kommen.
Das JOB-Center hätte doch alle Kosten und Lasten im Bewilligungszeitraum bezahlt, es hätte also ein Guthaben geben müssen.
Ich fürchte auch, Du hast keine Möglichkeit, jetzt noch von denen Geld zu bekommen.
Dann verstehe ich es schon gar nicht, warum die Abschläge nicht angepasst wurden, wenn denn das Job-Center schon komplett übernimmt.
Weil dann wahrscheinlich die Grenze der angemessenen KDU - überschritten worden wäre und zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung gekommen wäre.
Bleibt es aber bei den geringeren monatlichen Abschlägen und somit im Rahmen der Angemessenheit, dann ist das Jobcenter verpflichtet die tatsächlichen KDU - zu übernehmen, also eine evtl.BK - Nachzahlung, es sei denn das Jobcenter könnte eine Unwirtschaftlichkeit nachweisen.
Auch in dieser Angelegenheit ist Dir bekannt, dass ein Job-Center keine aktuellen Preislisten verwendet, und nicht nur wenige Fachleute die gerichtliche Entscheidung anraten.
Warum wohl verlieren die Jobcentrer fast 100 % der diesbezüglichen Verfahren, bei ubs jedenfalls.
Der Thome' ist Dir doch bekannt.
Sicher doch !
Das ist dann doch jedem mündigen Bürger selber überlassen, ob er seine möglichen Rechtsmittel ausschöpft oder nicht, man wird diesbezüglich ja schriftlich im Bescheid belehrt.
Nun ist aber mal gut mit diesem Thema, habe keine Lust mehr darüber zu diskutieren.
Nein, es gilt das Zuflussprinzip !
Du bist aus dem Bezug raus und hast deine Abrechnung der BK - außerhalb deines Leistungsbezugs erhalten, deshalb musst du diese nun auch selber zahlen, im Umkehrschluss hättest du dann auch ein BK - Guthaben behalten dürfen.
Das Jobcenter muss Nebenkostennachzahlungen übernehmen. Voraussetzung für das Jobcenter ist für die Übernahme der Nebenkostennachzahlung, dass der Leistungsempfänger in dem Jahr, aus der die Nebenkostenabrechnung stammt, auch Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen hat.
Nein eben nicht !
Es zählt das Zuflussprinzip, wenn die BK - Nachzahlung oder ein Guthaben außerhalb des Leistungsbezug zugeht, dann muss die Nachzahlung selber getätigt werden bzw.ein Guthaben müsste dann auch nicht zurückgezahlt werden.
Wenn der FS - ler die BK - Abrechnung also außerhalb des Leistungsbezuges erhalten hat und durch die Zahlung der Forderung weniger anrechenbares Einkommen hätte als ALG - 2 Bedarf besteht, dann müsste in diesem Monat ein neuer Antrag gestellt werden.
Ich hätte jetzt auch noch mit dem Arbeitshinweis zu § 22 SGB - ll für Unterkunft und Heizung kommen können und da auf die Seite 23 ( Nachzahlungen ) hinweisen können oder ein Urteil wie z.B. dass vom SG - Mainz AZ. S 10 AS 200 / 12 ER nennen können.
Habe ich nun ja gemacht, aber nicht für ihn, kann er aber gerne nachlesen, sollte er immer noch dieser Ansicht sein.
Das Jobcenter muss Nebenkostennachzahlungen übernehmen. Voraussetzung für das Jobcenter ist für die Übernahme der Nebenkostennachzahlung, dass der Leistungsempfänger in dem Jahr, aus der die Nebenkostenabrechnung stammt, auch Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen hat.
Ich kenne es so, wie @isomatte es schildert.
Kannst Du Deine Ausführung anhand von Gesetzestexten und/oder Sozialgerichtsurteilen belegen?
Ich frage mich, ob diese Rechnung noch das jobcenter zum Teil übernehmen könnte,
Können sicherlich aber es wird es vermutlich nicht tun. Ich kenne es auch so, daß wenn das JC nicht mehr zuständig ist, es nicht mehr zuständig ist = BK-Nachzahlungen werden (nur) erstattet, sofern man (noch) im Leistungsbezug ist.
Die Frage nach Sinn und Unsinn dieser Regelung ist eine andere ...
Ich könnte nämlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten momentan, wenn ich die Rechnung selber komplett bezahlen müsste.
Das würde ich als Dein ureigenstes Problem ansehen. Wieso sprichst Du nicht bei Deiner Hausbank vor?
wenn es der zeitraum ist, wo das amt dir die zusage gegeben hat - natürlich.
zumindest muss ich umgekehrt auch steuern dem finanzamt zahlen, egal ob ich noch arbeite oder nicht - für das geschäftsjahr 2019 wollen die die steuern ;)
deswegen sollte es andersherum genauso so sein. grüße
Wir haben die letzten 10 Jahre immer eine Nachzahlung bezahlen müssen für die Nebenkosten. Und das hat das Jobcenter immer bezahlt. Und jetzt kam ja die Rechnung für letztes Jahr.