Ohne Nebenkostenabrechnung Weiterbewilligungsantrag?

4 Antworten

Ist das denn dein erster WBA ?

Wenn nicht, dann musst Du es doch wissen, wenn Du schon keine BK - Abrechnung für 2019 bekommen hast, denn ALG - 2 wird nicht länger als 12 Monate bewilligt.

Dann stell doch einfach mal die Mietzahlungen ein, Geld natürlich auf dem Konto lassen, dann wird er sich sicher umgehend bei dir melden, wenn da keine Miete mehr eingeht.

Im Regelfall sollte es da keine Probleme geben, wenn Du die Neben / Betriebs - Heizkosten an den Vermieter zahlst, weil die dann Bestandteil deiner Miete sind und nicht befristet in bestimmter Höhe fällig werden.

Würdest Du z.B. deinen Heizkostenabschlag an einen Versorger zahlen müssen, so wie es im Normalfall mit dem Haushaltsstrom ist, dann würde ein bestimmter Betrag ja nur für einen befristeten Zeitraum gelten und dann ist eine Abrechnung fällig.

Wenn diese dann längere Zeit in Anspruch nehmen würde und in der Zwischenzeit ein WBA - gestellt werden müsste, dann würde es erst einmal keinen monatlichen Abschlag mehr für die Heizkosten geben, bis dann die Abrechnung beim Jobcenter eingegangen ist und der neue Abschlag ersichtlich ist, dann würde es ab der vorläufigen Einstellung eine Nachzahlung geben und ein evtl. Guthaben würde entsprechend verrechnet.

030345 
Fragesteller
 24.06.2021, 05:11

Beim letzten Mal wurde der WBA aufgrund der Pandemie einfach automatisch weiterbewilligt. Davor hatte ich einen anderen Vermieter der mir die NKA immer zugesendet hat.

isomatte  24.06.2021, 12:07
@030345

Ja, OK da war etwas mit einer automatischen Weiterbewilligung, aber dennoch hätte das Jobcenter dann nachgefragt was mit der BK - Abrechnung ist, so zumindest war es bisher bei mir der Fall.

Meine Erklärung hast Du ja bekommen.

Du musst den Folgeantrag auf jeden Fall abgeben (und dir den Eingang bestätigen lassen). Dann bekommst du eben einen vorläufigen Bescheid.

Das Eine hat grundsätzlich nichts mit dem Anderen zu tun.

Ja, Dein Weiterbewilligungsantrag sollte auch mit fehlender NK-Abrechnung bearbeitet werden.

Mußt dem JC halt ggf. mitteilen, daß Dir dieses Dokument aktuell noch nicht vorliegt und daß Du es, sobald Du es hast, nachreichst.

Ggf. kommt es erst zu einer vorläufigen Bewilligung von Leistungen.

Naja, wir Vermieter haben schon klare Spielregeln und wenn wir nicht mehr zu erreichen sind, geht ja eigentlich auch keine Miete mehr ein und gut ist.

Andere Mieter werden ja auch keinen Plan haben, und ihn auch nicht erreichen. Was machen die denn?

Miete auf ein Hinterlegungskonto schlage ich vor.

Die Vorauszahlungen können aufgrund der Verfristung komplett einbehalten werden, das Job-Center wird mitspielen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung