Hallo :)

Das ist so von Seiten des Jobcenters definitiv nicht richtig! Strom der zum Heizen genutzt wird, muss vom Jobcenter übernommen werden. Genau wie jede andere Art des Heizens. Es müsste dann getrennt werden zwischen Haushaltsstrom und Heizstrom. Aber das kann nicht dein Problem sein. Sprich nochmal mit deinem Sachbearbeiter und teil klar mit, dass es sich hierbei um Heizstrom handelt.

Außerdem kann das Jobcenter ja nicht einerseits die Kosten nicht anerkennen, aber andererseits das Jahresguthaben fordern. So funktioniert das nicht.

Wenn der Sachbearbeiter sich da uneinsichtig zeigt, unbedingt zum nächsthöheren gehen.

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Wird angerechnet

Hallo :)

Da der Job nicht zwischen zwei Schulabschnitten stattfindet, sondern du dann aus der Schule raus bist, wird das Einkommen normal angerechnet. Es handelt sich dabei nicht um einen Ferienjob, da du ja technisch gesehen keine Ferien mehr hast.

Liebe Grüße

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Hey,

ich bin Sachbearbeiterin im Jobcenter. Wir sind gerade dabei die Auszahllisten abzuarbeiten. Der Bonus wird nur von der Familienkasse ODER dem Jobcenter gezahlt. Es gibt ihn also nur einmal.

Wenn alles richtig läuft, solltest du also einmalig 150,00 € in den nächsten Tagen erhalten.

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Hallo, das ist so leider nicht richtig. Den 100 € Grundfreibetrag gibt es nur bei Erwerbseinkommen. Von ALG I werden nur 30 € Versicherungspauschale abgezogen. Und das auch nur, wenn dieser noch nicht bei anderem Einkommen bereits berücksichtigt wurde. Damit sollte die Rückforderung von 220 € korrekt sein.

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Hallo,

da deine Tochter noch Kindergeld erhält, ist sie vermutlich unter 25 Jahre alt. Sie kann sich mit ihrem eigenen Einkommen selber finanzieren und erhält keine anteiligen Leistungen mehr durch das Jobcenter. Gesetzlich ist es so, dass das Kindergeld in diesem Fall wieder als Einkommen der Eltern gilt, da es vom Kind nicht benötigt wird um den eigenen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Die Anrechnung auf deine Leistungen wäre also absolut korrekt .

Einen Widerspruch dagegen kannst du gerne einlegen, so wie andere hier es empfehlen, er wird nur nicht erforlgreich sein. Sogar das Bundessozialgericht hat bereits darüber entsprechend entschieden.

Kannst mir gerne weitere Fragen stellen. Ich bin Leistungssachbearbeiterin.

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Er trat Partei X bei, deren Ziel es war, dass Tunesien sich nicht mehr unter französischer Herrschaft befinden sollte.

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Sorry, dass ich dich enttäuschen muss, aber es gibt in Sachen Unterhalt keinen "günstigsten Fall". Der biologische Vater des Kindes ist verpflichtet Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Ob er das Kind wollte oder nicht, ist völlig unrelevant. Er hat es gezeugt und ist leiblicher Vater. Damit hat er die Verantwortung für das Kind mitzutragen. Sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen, kann er relativ einfach darauf verklagt werden. Natürlich kann zwischen den Ex-Partnern privat besprochen werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, aber spätestens sobald die Mutter auf Sozialhilfen irgendeiner Art angewiesen ist, wird sie das Recht auf Unterhalt durchsetzen müssen.

Unterhalt muss sogar gezahlt werden, wenn kein Kontakt besteht, die Mutter alleiniges Sorgerecht hat und das Umgangsrecht nicht erlaubt wird.

Noch wegen der Abtreibung. Es ist so gewollt und meiner Meinung nach (Wichtig: Meine Meinung ist nicht Allgemeingültig!) auch Richtig, dass am Ende die werdende Mutter darüber entscheidet, ob eine Abtreibung gemacht wird oder nicht. Immerhin ist es ihr Körper, der sich dieser Prozedur unterziehen muss und ihre Psyche, die mit dem Verlust zurecht kommen muss. Natürlich ist es empfehlenswer, dass Mutter und Vater eine gemeinsame Lösung finden, aber am Ende liegt die Entscheidung einzig bei der Mutter. Bezüglich Unterhalt gilt auch hier das was ich oben bereits geschrieben habe.

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Hallo Mark,

leider müssen EU-Ausländer einen Grund für ihre Einreise in Deutschland haben. Dieser Grund muss dann auch noch qualifiziert sein, damit man als EU-Ausländer einen Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter hat. Der Grund "Arbeitssuche" ist kein qualifizierter Grund. Tatsächlich muss erst eine tatsächliche Tätigkeit (es reicht auch eine geringfügige Beschäftigung in den meisten Fällen) vorliegen. Dann kann man dazu aufstockend Leistungen beim Jobcenter beantragen. Sobald eine Person 5 Jahre in Deutschland gelebt hat, entfällt das. Dann benötigt man keinen Grund mehr und ist in allen Belangen gleichgestellt zu einem deutschen Staatsbürger (zumindest im SGB II, darüber hinaus habe ich keine erweiterten Kenntnisse). Allerdings verliert man diesen Anspruch wieder, sobald man für eine gewisse Zeit nicht mehr in Deutschland gelebt hat.

Anmelden musst du die Person beim Einwohnermeldeamt und deinem Vermieter. Außerdem sollte sie sich einmal beim Ausländeramt informieren, ob es Programme für sie gibt.

Das Jobcenter wird aber tatsächlich vorerst keine Leistungen für sie bewilligen.

Liebe Grüße

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Kommt auf das Jobcenter an. In kleineren sind es etwa 150 Bedarfsgemeinschaften. In den Bedarfsgemeinschaften können natürlich mehr als eine Person sein. In größeren Jobcentern sind es auch gerne noch mehr.

Wie lange ein Bescheid braucht, hängt natürlich auch von der Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters und dem Umfang deines Anliegens ab. Zwischen 2 und 6 Wochen wäre aber einer ganz grobe Aussage.

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Ich werde dieses Jahr auch 25 und LIEBE Barbiefilme. Vor allem Barbie im Schwanensee und Barbie und die 12 tanzenden Prinzessinnen. Aber eigentlich mag ich fast alle Filme. Nur mit den ganz neuen kann ich nicht sooo viel anfangen.

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Normalerweise werden sowohl die Arbeitsvermittler, als auch die Sachbearbeiter in den Wirtschaftlichen Hilfen nach TVÖD 9C bezahlt. In manchen kommunalen Jobcentern bekommen Arbeitsvermittler TVÖD 10. Die Tätigkeit wird damit dem Höheren Dienst zugeordnet und man benötigt ein Studium oder den Angestellten Lehrgang II um diese auszuüben. Was genau das bedeutet ist von den Zugehörigkeitsjahren in der Behörde abhängig. Jemand der gerade angefangen hat wird nach TVÖD 9C Stufe 1 bezahlt. Nach einem Jahr kommt er in Stufe 2, nach 2 Jahren in der Stufe 2 ist man dann in der Stufe 3 und immer so weiter. Den aktuellen TVÖD kannst du googlen. Dann weißt du ziemlich genau, was wir momentan verdienen.

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Ich glaube ganz fest daran. Mein Ehemann und ich haben uns vor zwei Jahren kennen gelernt und uns auf den ersten Blick in einander verliebt. Wir haben uns am gleichen Abend noch unsere Liebe gestanden und sind seitdem unzertrennlich. Er ist mein bester Freund und ich möchte immer bei ihm sein. Allein der Gedanke ihn einen Tag nicht zu sehen, ist furchtbar für mich. Ihm geht es genauso. Nach einem Monat sind wir offiziell zueinander gezogen (wobei wir vorher auch keine Nacht mehr voneinander getrennt waren) und nach einem halben Jahr haben wir geheiratet. Wir beide sind uns absolut sicher, dass wir unser gesamtes Leben miteinander verbringen werden und haben auch schon Kinder geplant.

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Entscheidung Ausbildung: Sofa oder Vfa?

Hallo!

Ich melde mich mit einem Luxusproblem.

Ich habe bereits einen Ausbildungsvertrag bei einer Stadtverwaltung zur Verwaltungsfachangestellten

Vor kurzem habe ich dann im Nachrückverfahren die Zusage für die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK bekommen. 

Nun steh ich vor dieser blöden Entscheidung.

Die Vor und Nachteile:

Die Stadtverwaltung und die Schule sind sehr wohnortsnah (25 Min), kein Pendeln. Es ist eine größere Verwaltung mit vielen Einsatzmöglichkeiten, Übernahme der Ausbildungsmaterialien, Auslandsaufenthalt, extra Schulungen vor Prüfungen jedoch etwas weniger Geld, aber auch keinUrlaubs/Weihnachtsgeld. 

Nach der Ausbildung ist die Übernahme bei Leistung garantiertWunschbereich wird nach Möglichkeit berücksichtigt, alle 2 Jahre werden regelmäßige Angestelltenlehrgänge gemacht, Chance auf Verbeamtung (bei mir evtl wegen Gesundheit etwas problematisch). 

Beide Gleitzeit. Nach Ausbildung ist mein Wohnort mein fester Einsatzort bei beiden. 

Bei der AOK ca. 100 Euro mehr Gehalt plus Urlaubs und Weihnachtsgeld, große KK mit mehreren Unternehmensbereichen (natürlich auf Gesundheitbereich beschränkt), Übernahme und Wunschbereich nach Leistung garantiert. Während der Ausbildung musste ich mit ÖPVN regelmäßig zwischen 50 und 79 km zu den Standorten pendeln Und die  Schule ist etwa 100 km entfernt. Fahrtkosten werden erstattet jedoch liegt der Zeitaufwand zwischen 1.5 und 2.5 Stunden pro Tag pendeln. Studium/Weiterbildung ist nach Ausbildung nicht unbedingt garantiert, wäre aber möglich. Keine Verbeamtung möglich dafür betriebliche Altersvorsorge.

Hat Jemand vielleicht Erfahrungen in dem einen oder anderen Bereich oder kann seine Einschätzung abgeben, was langfristig vielleicht besser wäre?

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Ich arbeite in der öffentlichen Verwaltung und habe die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Kann nur dazu raten. Ist absolut sicher und du hast super Aufstiegsmöglichkeiten. Ich bin noch lange nicht am Ende der Karriereleiter angekommen und verdiene schon jetzt überdurchschnittlich gut. Außerdem gibt es laut TVöD (der relevante Tarifvertrag für uns in Deutschland) zwar tatsächlich kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld, aber wir bekommen Ende November eine Jahressonderzahlung in Höhe von 80 % unseres Bruttogehaltes.

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Und jeder weiß auch genau, dass jeder Flüchtling 2000 € an der Grenze in die Hand gedrückt bekommt.

Das habe ich genauso schon hundertfach gehört. Deswegen stimmt es aber noch lange nicht.

Deine Quellen sind Blödsinn. Ich BIN Sachbearbeiterin im Jobcenter und weder ich noch irgendeiner meiner 15 Kollegen hier bekommen eine Prämie bei Vermittlung. Und auch in keinem Jobcenter, mit dem ich bisher zu tun hatte und das sind nicht gerade wenige, erhalten in irgendeiner Form eine Prämie. Wir bekommen unser Gehalt, ein 13. Jahresgehalt (auch Weihnachtsgeld genannt). So wie die meisten anderen Arbeitnehmer auch.

Abgesehen davon halte ich es für durchaus sehr fragwürdig, wenn du behauptest, dass wir Geld für das Nichtstun bekommen. Erstens kannst du eher schlecht beurteilen, was wir so alles zu tun haben und Zweitens klingt das etwas ironisch aus dem Mund eines Jobcenter Kunden.

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Wahnsinniger verschwendet Geld anstatt es zu verleben und verlangt wieder Hartz 4?

meine Frage ist grundsätzlicher Natur.

Sagen wir mal, man hat einen ganz normalen Hartz 4 Bezug.

Man kriegt, sagen wir mal, 500 Euro insgesamt.

Sind Regelbedarf, Miete, etc. alles drin eignerechnet.

Nun bekommt man von irgendwoher ne etwas größere Summe Geld, bspw. 2000 Euro.

gehen wir mal davon aus dass alle Freigrenzen und Co. nicht zutreffen und

die 2000 Euro eben voll anzurechnen sind.

Demnach bekäme Derjenige ja für die nächsten 4 monate kein Hartz 4 mehr,

es erginge auch entsprechender bescheid.

Was mich nun interessieren würde:

Angenommen, Derjenige ist völlig durchgeknallt.

Die 2000 Euro kommen nun auf sein Konto.

Obwohl ihm bewusst ist dass er nun kein Hartz 4 mehr kriegt und die

2000 Euro zu verleben hat, geht er stattdessen hin und steckt die

in eine Lebensversicherung oder sowas.

Was genau ist egal, Hauptsache in ein Produkt oder so,

wo es für lange Zeit (mehrere jahre) gebunden ist und

nicht mehr zurükgeholt werden kann.

Was würde nun passieren, so von staatlicher Seite aus?

Wenn der nun mit aller Dreistigkeit wieder zum jobcenter marschieren würde und dort vorsprechen würde

a la "Ja, ich hab das Geld statt zu verleben dort reingesteckt.

Hab von daher kein geld für Essen oder Miete mehr, gebt mir wieder Hartz."?

Käme der damit durch?

Weil einerseits darf der Staat den ja nicht sprichwörtlich verhungern lassen,

aber andererseits hat er ja auch zu Recht keinen hartz 4 Anspruch für die nahe Zukunft.

Was würde dann passieren?

Oder würde die dem das womöglich als Darlehen geben?

Oder würden die dem eher gar nix geben und vielleicht

noch Anzeige wegen künstlicher Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit machen?

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Die Leistungen würden wieder ganz normal aufgenommen werden. Er würde allerdings in die Kostenersatzpflicht genommen werden und müsste alles Geld erstatten, dass er für diese vier Monate erhalten hätte.

Einen änlichen Fall hatte ich letztens erst auf dem Tisch.

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Du bist bei deiner Mutter offiziell gemeldet. Daher geht das Jobcenter absolut richtig davon aus, dass du dort auch lebst. Wenn du dort lebst, hast du auch die Hälfte der Miete zu bezahlen. Diesen Anteil bekommt deine Mutter weniger. Du bekommst ihn selbstverständlich nicht ausgezahlt, da Miete im ALG I keine Rolle spielt. Du hast deinen festen Satz, der abhängig von deinem früheren Einkommen ist und mehr nicht. Solltest du damit nicht klar kommen, kannst du versuchen einen Antrag auf ALG II aufstockend zu stellen.

Schlussendlich bleibt zu sagen, dass die Jobcenter Mitarbeiterin absolut Recht hat. Du musst die 358 € an Miete an deine Mutter geben, damit sie eure Miete zahlen kann. Wenn du das für die Zukunft nicht möchtest, musst du dich dort abmelden um zu beweisen, dass du nicht dort wohnst.

Übrigens kann man einer Haushaltsgemeinschaft nicht widersprechen. Wenn man in einer Wohnung gemeldet ist, ist man dort gemeldet und hat Miete zu zahlen. Das hat nichts damit zu tun, ob man das andere Haushaltsmitglied finanziell unterstützt oder sonst irgendwas. Es bedeutet einfach nur, dass du und deine Mutter Mitglieder des gleichen Haushaltes seid. Man kann ja auch in einer WG zusammen wohnen und sich ein halbes Jahr niemals dort aufhalten, man muss dennoch die Miete zahlen. Warum sollte es hier also anders sein?

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Hallo =)

Es sind alle Änderungen immer anzugeben. Allerdings hat deine Freundin nichts zu befürchten, da ihr Mann wegen Altersrente von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist. Das heißt, dass sein Einkommen auch nicht mehr angerechnet wird. Es würde zwar eingegeben werden, aber unterm Strich gäbe es keine Änderungen.

Liebe Grüße

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Hallo,

Hast du einen Arbeitsvertrag mit der Dame? Ansonsten kannst du diesen Job auch nachweisen, indem die Dame einfach einen Zweizeiler aufsetzt, in dem steht, dass sie dich beschäftigt und du monatlich 100 € in bar erhälst.

Leider wird dir davon tatsächlich nicht allzu viel übrig bleiben. Deine Jobs werden nämlich zusammen gerechnet und davon geht dann der Freibetrag runter. Den Freibetrag gibt es insgesamt nur einmal. Da du zusammen mit dem 450 € Job insgesamt auf 550 € im Monat an Einkommen kommt, berechnet sich der Freibetrag folgendermaßen: Die ersten 100 € sind frei. Ab 100,01 bis 1000 € erhält man einen zusätzlichen Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit in Höhe von 20 %. 20 % von 450 € sind 90 €. Das heißt, dass von deinen 550 € Einkommen 190 € frei sind und 360 € angerechnet werden.

Allerdings weiß ich nicht, warum du nachweisen solltest, dass du dir die Wohnung leisten kannst. Dem Jobcenter ist prinzipiell egal, wie du das finanzierst. Es gibt in Deutschland das Recht darauf, dass du deine Wohnung selber wählen darfst. Dir muss nur klar sein, dass du weder ein Darlehen für eine Kaution, noch für Mietschulden oder eine Nachzahlung für Nebenkosten vom Jobcenter erhälst.

Wenn dir das bewusst ist und du dich dennoch für die Wohnung entscheidest, kann es dem Jobcenter vollkommen egal sein, wie du sie finanzierst. =)

LG

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Du meinst bestimmt "If only". Der Film ist super schön. Ich schaue den immer wieder.

LG

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