Führerschein - Jobcenter?
Hallo,
Ich habe eine Arbeit als Dachdecker begonnen, und beginne ab September eine Ausbildung.
Habe ich die Möglichkeit vom Jobcenter Zuschüsse für den Führerschein zu erhalten?
Ich muss jeweils 15 Kilometer fahren.
Kommst Du mit ÖPNV hin? Brauchst Du den Führerschein beruflich?
Ja.
Ich wohne auf dem Land.
Der Bus fährt leider erst (zu) spät.
Aktuell fährt mich meine Mutter, da diese fast die gleichen Zeiten und Richtung hat.
Deine Mama möglichst nicht erwähnen/ist begrenzt. Bus zu spät = Verlust Job???
Ja
Dann sollte mindestens ein zinsloses Darlehn drin sein. Viel Glück.
Danke dir
Lies mal im Netz.
Ja mach ich
4 Antworten
Das Jobcenter kann Zuschüsse gewähren und Darlehen.
Zuschüsse kann es geben nach SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung:
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen: [...]
Dies geschieht also in Verbindung mit dem SGB III, insbesondere mit § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget ("(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist."), in besonderen Problemfällen auch mit § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
"Hilfsweise" - also für den Fall, das das nicht klappt - kann man parallel dazu auch noch einen Antrag stellen auf ein Darlehen nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1:
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. [...]
Für beide Anträge muss man allerdings schon einen Bedarf an ALG II haben. Also müsste man zuvor einen Erstantrag auf ALG II stellen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn man keine Bezüge (Hartz4) von Jobcenter bezieht, dann nicht.
Falls Bezüge bestehen, meines Wissens nur ein Darlehen.
Wenn dein Chef dir eine Bescheinigung ausstellen das du um den Job zu bekommen / zu behalten einen Führerschein brauchst oder wenn du belegen kannst, dass du mit den Öffis nicht zur Arbeitsstelle kommst, gibt es eine kleine Chance.. ja.
Wie alt bist du?
Wann wirst du 18? Begleitetes Fahren wäre ja nichts, weil du nicht alleine fahren kannst.
Bekommt ihr Leistungen vom Amt? Sprich mit dem Arbeitgeber ob er so eine Bescheinigung ausstellen würde und reich es ein.
Also Leistungen im Sinne von ALG beziehen wir nicht.
Dann sieht es eher schlecht aus, wenn ihr keine Leistungen bezieht.
nein, da gibt es keine Zuschüsse vom JC. Frage deine Eltern, ob sie dir den finanzieren. Du verdienst als Dachdecker aber ja auch sehr gutes Geld und kannst ihn alleine bezahlen.
das ist doch sehr gutes Geld und davon kannst du dir einen Führerschein bezahlen.
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