Wenn ich mein Monatslohn von meinem neuem Arbeitgeber erst im Oktober erhalte, muss ich an das Jobcenter dann kein Geld mehr zurückzahlen?

5 Antworten

Zu allererst solltest du unverzüglich dem JC den Job melden und eine Kopie deines Arbeitsvertrages beifügen.

Das ergibt sich nämlich aus deiner Mitwirkungspflicht. Dann kann das JC deinen Anspruch neu berechnen, bzw. prüfen, ob weiterhin Bedarf besteht.

Fällt er komplett oder teilweise weg, so werden sie natürlich zu viel gezahlte Hilfe zurückfordern.

Das dauert aber etwas und je nach Höhe kannst du das auch stunden lassen, also in Raten zurückzahlen.

Wichtig ist, dass du deine Jobannahme unverzüglich mitteilst, damit dir keine Nachteile entstehen.

Jeder andere Arbeitnehmer geht übrigens auch immer in Vorkasse, da das Gehalt i.d.R. erst im Folgemonat bezahlt wird, Ausnahme sind Ausbildungsvergütungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
international34 
Fragesteller
 08.09.2019, 12:32

Das ganze hab ich schon erledigt. Die haben mir eine Einkommensfrage zugeschickt. Was muss ich denn dort alles ausfüllen, weil da steht irgendwas über Bedarfsgemeinschaft und ich lebe bei meinem Vater. Muss ich schreiben, wie viel ich selbst verdiene oder derjenige der in meiner Bedarfsgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft bedeutet doch nur, wenn das Haus mir gehört und meine Familienmitglieder.

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Nein müsstest du nicht, denn es gilt im SGB - ll das sogenannte Zuflussprinzip !

Wenn du also im Monat des Leistungsbezuges außer deinem ALG - 2 kein anderes Einkommen aufs Konto bekommst, kann auch nichts auf deine Leistungen für diesen Monat angerechnet werden.

Es kann dann also keine Rückforderung für Leistungen September geben, solltest du deinen ersten Lohn erst im Oktober aufs Konto bekommen.

Wenn du für September Alg2 bekommen hast dann darf dein Lohn nicht im September kommen.

Wenn dein Lohn im Oktober kommt dann gilt hier das zuflussprinzip.

Du musst dann nichts zurück zahlen , sicher.

international34 
Fragesteller
 08.09.2019, 13:42

Ok und muss ich diese Einkommenfrage der mir das Jobcenter zugeschickt hat trotzdem ausfüllen und abgeben ? Das mit der Bedarfsgemeinschaft versteh ich auch nicht. Ich wohne ja bei meinem Vater

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international34 
Fragesteller
 08.09.2019, 15:08
@Richi008

Ja..... Einkommensfragebogen wollte ich schreiben

Ich wohne ja bei beinem Vater und Bedarfsgemeinschaft gilt für Personen, die Besitzer des Hauses sind und weitere Personen im Haushalt leben

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Dan hasst du glück den ab dem 1.10 musst du Dan nichts mehr zurückzahlen aber am 30.9 musst du es noch.

Die bg bedeutet das wen ein eltern teil alg 2 bekommt du dazugehörst und das heist dan eben auch das du Gelder an die Eltern abgeben musst . Üblicherweise ist das Dan dein eigener miet anteil.

Korrekt - dann musst Du nichts mehr zurückzahlen.

international34 
Fragesteller
 08.09.2019, 12:25

Also selbst wenn ich diesen Monat gearbeitet habe ? Sicher ?

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beangato  08.09.2019, 12:44
@international34

Sicher. Du müsstest nur zurückzahlen, wenn Dein Geld noch im September käme. Dann hättest Du sozusagen 2x Einkommen - und das geht nicht.

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