Kindergeldrückzahlung wegen Studium abgebrochen!?

1 Antwort

Grundsätzlich hast du für die Studienzeit Anspruch auf das Kindergeld, mit Nachweis sollte das kein Problem sein. Allerdings reicht die Einschreibung für das Studium alleine nicht aus, man muss auch "ernsthaft bemüht sein", sich auf das Berufsziel vorzubereiten. Soll heißen, wenn du nur eingeschrieben warst und nicht an der Uni warst und keine Klausuren geschrieben hast, kann es eng werden.