Alg2 abmelden als selbstständiger Aufstocker bei höheren Einnahmen?
Hallo,
Ich bin Selbstständig und stocke noch mit AlG2 auf. Jetzt habe ich einen größeren Auftrag an Land gezogen über mehrere tausend Euro. Im EKS Zeitraum, der ja alle 6 Monate berechnet/abgeschlossen wird, wird dann entschieden ob ich was zurückzahlen muss an den Jobcenter oder gar noch was erhalte. Momentan bin ich erst im 2.Monat des neuen EKS.
Nun habe ich aber diesen Auftrag bekommen. Wäre es ratsam mich beim Jobcenter abzumelden? Ich muss dann natürl.auch die Krankenkasse zahlen. Ich bekomme auch Wohngeld f.meine Kinder wo ich nun aber nicht weiß ob ich das dann auch noch erhalte auch Hortzuschüsse u.Essensgeldzuschuss e.c.t. ich bin nun etwas verunsichert.
Kennts sich hier jemand damit aus?
Lg Sabine
3 Antworten
Davon würde ich dir erst einmal abraten, melde es beim Jobcenter und auch bei der Wohngeldbehörde und lege dementsprechende Nachweise vor bzw.bei, gibt erst einmal nicht mehr aus als du sonst durch die Aufstockung + Wohngeld hast, dann gibt es auch keine Probleme bei einer späteren Rückforderung.
Sollte dann kein Anspruch mehr bestehen, dann wird man dir das in einem Änderungs bzw.Aufhebungsbescheid schriftlich mitteilen und auch was du dann ggf.an Rückforderung zu leisten hast.
Wenn du Zeit brauchst und dir unsicher bist Zeig es nicht an , du bekommst eh das selbe Schreiben vom Jc. , sie hätten wissen müssen Bla bla bla , kennst du ja , ist wie bei Arbeitsaufnahme , sie zahlen noch 3Mon. fröhlich weiter obwohl du es Angezeigt hast das du wieder in Arbeit bist !
Du solltest den Auftrag auf jeden Fall beim Jobcenter anzeigen ..
grundsätzlich kommt es aber immer auf den Zufluss des Geldes an - das heißt wann das Geld tatsächlich reinkommt ...