15ter Banktag Zeitarbeitsfirma?
Ich arbeite seit 01.09.21 für eine Zeitarbeitsfirma und im Vertrag steht dass der Lohn am 15ten Banktag.
Laut Rechnung ist es 21ten Oktober. Heißt es erst mal ich arbeite fast 2 Monate für mein erster Monatslohn?
Hab mein Vertrag nochmal angeschaut. Also da steht. Bis spätestens 15ten Banktag des Folgemonats.
3 Stimmen
3 Antworten
Die Formulierung mit dem Bankarbeitstag ist mir völlig neu.
Grundsätzlich zahlen Zeitarbeitsfirmen zum 15. des Monats.
Das wären 6 Wochen
Zitat:
" Klausel im Arbeitsvertrag: Lohnzahlung erst zum 20. des Folgemonats?Arbeitgeber sollten die Gehaltszahlung nicht länger als bis zum 15. des Folgemonats hinauszögern. Denn darüber hinaus ist aus Sicht der Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitnehmer erreicht. Das LAG Baden-Württemberg entschied hierzu, dass eine Klausel, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers zum 20. des Folgemonats fällig sein sollte, unwirksam ist (Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17). Zur Begründung führte das Gericht aus: Ein Abweichen von § 614 BGB sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich neu berechnen muss. Ein Hinausschieben der Fälligkeit des Gehalts sei bis zum 15. des Folgemonats angemessen - zumindest wenn dem Arbeitnehmer zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt wurde. Diese Zumutbarkeitsschwelle habe der Arbeitgeber überschritten. "
Hab mein Vertrag nochmal angeschaut. Also da steht. Bis spätestens 15ten Banktag des Folgemonats.
im Vertrag steht dass der Lohn am 15ten Banktag.
gezahlt / zur Zahlung angewiesen wird? .... oder dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht?
Ersteres würde im schlimmsten Fall bedeuten, dass das Gehalt ( hier für den Monat September ) dem AN erst am 25.10. zur Verfügung steht.
Heißt es erst mal ich arbeite fast 2 Monate für mein erster Monatslohn?
"Nööö - sondern, dass Dein Gehalt des ersten Arbeitsmonats erst so spät ausgezahlt wird
dass Dein Gehalt des ersten Arbeitsmonats erst so spät ausgezahlt wird
Die entsprechende Vereinbarung ist darum aber wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam, wenn nicht besondere Ausnahmeumstände vorliegen.
Am 15.Oktober bekommst Du Lohn für den Monat September.
Freitag der 15. ist aber in diesem Monat erst der 11. Bankarbeitstag (Samstage, Sonntage und viele Feiertage zählen nicht als Bankarbeitstage).
Über den 15. hinaus ist unüblich, ebenso die Formulierung. Auch von Gerichten schon als unzumutbar für den AN gewertet.
Ist es aber legal so?