fristlose /außerordentliche Kündigung ZA?
Hallo ich habe vom 01.06 bis 18.06 gearbeitet dann war ich krankgeschrieben bis 25.06.2021 (Zeitarbeitsfirma). habe dort unbefristeten Vertrag bekommen (ZA) durch meine Krankheit könnte ich nicht zur Arbeit gehen bin zum Arzt gegangen und war 1 Woche krankgeschrieben und und habe ich fristlose bzw außerordentliche Kündigung von der Zeitarbeitsfirma bekommen.
Ich habe Attest per Post mit Einschreiben geschickt.
Die Frage ist,
Sie haben mich an dem Tag gekündigt wo ich an dem Tag krankgeschrieben war (Attest sofort per Post mit einschreiben geschickt). Werde ich Lohn bekommen für die 17 Tage?
Und welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?
++++++++
Habe immer noch kein Lohn bekommen.
4 Antworten
Fuer die Zeit vom 1. bis zum 18. Juni musst du deinen Lohn bekommen. Fuer die Zeit der Krankschreibung allerdings nicht, weil ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwoechigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses besteht. Dafuer kannst du aber Krankengeld bei der Krankenversicherung beantragen.
Ob die fristlose Kuendigung berechtigt war oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich kenne ja den Grund nicht. Der muss dir auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden. Solltest du die fristlose Kuendigung fuer unberechtigt halten, kannst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Dreiwochenfrist ist dabei unbedingt einzuhalten.
Arbeitsverhaeltnisse bei Zeitarbeitfirmen unterliegen allerdings meist Tarifvertraegen mit anfangs sehr kurzen Kuendigungsfristen. Du solltest also erst einmal pruefen, welche Kuendigungsfrist fuer dich gilt und ob es ueberhaupt Sinn macht, wegen vielleicht nur 1 bis 2 Tagen zu klagen.
Fristlose Kündigung? Mit welcher Begründung?
Der Lohn bis zum Kündigungstag steht dir noch rechtlich zu! Ansonsten mach in Zukunft einen großen Bogen um Zeitarbeitsfirmen, genau das ist der Grund dafür! Menschenrechte haben in Zeitarbeitsfirmen anscheinend keine Bedeutung! Mein Schwager musste auch vor paar Jahren notgedrungen in eine Zeitarbeitsfirma gehen, nachdem das Unternehmen in dem er angestellt war Pleite ging und er schnell einen Ersatz Job brauchte. Lange Rede kurzer Sinn, er hat 2 oder 3 Monate dort gearbeitet und ist eines Tages wegen eines Leistenbruch ausgefallen und wurde für mehrere Wochen krankgeschrieben und musste operativ behandelt werden im Krankenhaus. Keine Woche später nach dem er sich krank gemeldet hat lag das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Er hatte in dem besagten Monat schon 3 Wochen Arbeit hinter sich die ihm eigentlich ausgezahlt werden mussten, das Geld hat er erst nach nem halben Jahr gesehen, nachdem er wieder in einem normalen Unternehmen Arbeit fand und sich einen Anwalt leisten konnte und diese Leihbude verklagt hat!
Das hab ich auch mehr oder weniger gemeint! Habe mich nur etwas ungenau ausgedrückt.
Ja, Lohn musst du bekommen, bis zum Datum des Ausscheidens.
Nur bis zum 18. Juni. Danach war sie ja krank, hatte aber noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Nicht auch fuer die Tage, an denen sie krankheitsbedingt arbeitsunfaehig war. Fuer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat das Arbeitsverhaeltnis noch nicht lange genug bestanden.