fristlose /außerordentliche Kündigung ZA?

4 Antworten

Fuer die Zeit vom 1. bis zum 18. Juni musst du deinen Lohn bekommen. Fuer die Zeit der Krankschreibung allerdings nicht, weil ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwoechigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses besteht. Dafuer kannst du aber Krankengeld bei der Krankenversicherung beantragen.

Ob die fristlose Kuendigung berechtigt war oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich kenne ja den Grund nicht. Der muss dir auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden. Solltest du die fristlose Kuendigung fuer unberechtigt halten, kannst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Dreiwochenfrist ist dabei unbedingt einzuhalten.

Arbeitsverhaeltnisse bei Zeitarbeitfirmen unterliegen allerdings meist Tarifvertraegen mit anfangs sehr kurzen Kuendigungsfristen. Du solltest also erst einmal pruefen, welche Kuendigungsfrist fuer dich gilt und ob es ueberhaupt Sinn macht, wegen vielleicht nur 1 bis 2 Tagen zu klagen.

Fristlose Kündigung? Mit welcher Begründung?

Der Lohn bis zum Kündigungstag steht dir noch rechtlich zu! Ansonsten mach in Zukunft einen großen Bogen um Zeitarbeitsfirmen, genau das ist der Grund dafür! Menschenrechte haben in Zeitarbeitsfirmen anscheinend keine Bedeutung! Mein Schwager musste auch vor paar Jahren notgedrungen in eine Zeitarbeitsfirma gehen, nachdem das Unternehmen in dem er angestellt war Pleite ging und er schnell einen Ersatz Job brauchte. Lange Rede kurzer Sinn, er hat 2 oder 3 Monate dort gearbeitet und ist eines Tages wegen eines Leistenbruch ausgefallen und wurde für mehrere Wochen krankgeschrieben und musste operativ behandelt werden im Krankenhaus. Keine Woche später nach dem er sich krank gemeldet hat lag das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Er hatte in dem besagten Monat schon 3 Wochen Arbeit hinter sich die ihm eigentlich ausgezahlt werden mussten, das Geld hat er erst nach nem halben Jahr gesehen, nachdem er wieder in einem normalen Unternehmen Arbeit fand und sich einen Anwalt leisten konnte und diese Leihbude verklagt hat!

DerCaveman  02.07.2021, 08:32
Der Lohn bis zum Kündigungstag steht dir noch rechtlich zu!

Nicht auch fuer die Tage, an denen sie krankheitsbedingt arbeitsunfaehig war. Fuer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat das Arbeitsverhaeltnis noch nicht lange genug bestanden.

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Dg31one  02.07.2021, 08:41
@DerCaveman

Das hab ich auch mehr oder weniger gemeint! Habe mich nur etwas ungenau ausgedrückt.

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Ja, Lohn musst du bekommen, bis zum Datum des Ausscheidens.

DerCaveman  02.07.2021, 00:41

Nur bis zum 18. Juni. Danach war sie ja krank, hatte aber noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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