Fristlose Kündigung obwohl krankgemeldet?
Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich bin seit dem 25.05 krankgeschrieben. Ich muss jede Woche zum Arzt und mir eine Krankmeldung holen. Ich habe die AU's meiner Chefin immer über WhatsApp geschickt und ihr bescheid gesagt, dass ich weiterhin krankgeschrieben bin. Sie wollte das auch, dass ich es so mache. Dann habe ich am Mittwoch eine WhatsApp von ihr erhalten, dass es unter aller sau ist, dass ich ihr immer so bescheid gebe und dann hat sie mich blockiert. Meine AU's habe ich auch immer direkt an die Personalabteilung geschickt, weil das bei uns so geregelt ist. Heute habe ich dann ein Einschreiben bekommen, dass ich seit dem 20.06 unentschuldigt fehle!!! Und das ich dann zum 15.07 fristlos gekündigt werde. Ich kann es beweisen, dass ich ihr immer bescheid gegeben habe und im Arbeitsvertrag steht nicht, dass es nicht erlaubt ist sich über WhatsApp krankzumelden. Die Personalabteilung hat ja meine ganzen krankmeldungen, aber behauptet, dass sie die nicht haben. Was soll ich denn jetzt machen??? Meine Chefin hat mich sowieso auf dem kieker... Danke schon mal
4 Antworten
Chatverlauf von WhatsApp speichern und dich an das Arbeitsgericht wenden.
Diese Kündigung dürfte in jeder Hinsicht keinen Bestand haben, zumal "nächste Woche" nicht "fristlos" ist.
Da würd ich mir einen Anwalt nehmen, für mich bist du da klar im Recht und kannst es auch nachweisen. Wenn du weiterhin Krankgeschrieben bist kannst du erstmal Krankengeld beantragen. Für das Arbeitslosengeld wird jedoch eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen geprüft.
Du kannst dich auch jederzeit kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten lassen ( anrufen ). Die würden dir alle Möglichkeiten nennen.
Alles gute und viel Erfolg 🍀
Da würd ich mir einen Anwalt nehmen ...
... den sie dann aber in jedem Fall selbst bezahlen muss, zumindest in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht.
Da im Zivilrecht i.d.R. die gegnerischen Anwaltskosten der unterlegenen Partei auferlegt werden, war mir ein Hinweis darauf wichtig, dass das im Arbeitsrecht eben nicht so ist.
Auf der einen Seite ist das bestimmt nicht rechtens, wenn das so stimmt was du schreibst und du solltest dir Hilfe holen, zB vom Jobcenter oder schalte einen Anwalt ein. Auf der anderen Seite, wenn man den Arbeitnehmer ''los werden'' will, dann wird das auch irgendwie passieren. Und dein langes krank sein, war anscheinend ein guter Vorwand.
Egal wie das am Ende ausgeht, wenn dein Chef dich los werden will, hast du auf lange Sicht das Nachsehen.
Innerhalb von 3 Wochen (wichtig!) Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Einen Anwalt brauchst du dafuer nicht unbedingt und muesstest ihn auch in jedem Fall auch selbst bezahlen. Ohne rechtzeitiges Einreichen der Kuendigungsschutzklage bleibt die Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde (auch wenn sie eigentlich unwirksam waere).
Zur Sicherheit Zweitschrift der Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung beim Arzt anfordern (wirst du erst einmal bezahlen muessen) und per Einwurfeinschreiben beim Arbeitgeber einreichen.
Wenn nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben wird, bleibt die Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Eine Pruefung der Wirksamkeit kann dann nicht mehr erfolgen.