Whatsapp Krankmeldung?

4 Antworten

Ja, ein UN kann das untersagen. Wenn es nicht so drin steht, würde ich es dennoch nicht tun, da es echt etwas... unseriös erscheint. Ruf ganz normal an und schick den gelben Schein ab. Alles andere ist nicht so der Knüller, wenn du mich fragst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja

In meinem Betrieb ist es seit Jahren untersagt, sich per WhatsApp krank zu melden.

Allgemein ist es nicht grundsätzlich verboten

Dieser Kommunikationsweg setzt jedoch voraus, dass der Empfänger WhatsApp gleichfalls als gängiges Kommunikationsmittel nutzt. Arbeitnehmer können nicht davon ausgehen, dass WhatsApp tatsächlich in diese Kategorie fällt, nur weil dieses Nachrichtensystem heutzutage von den meisten Smartphone-Besitzern wie selbstverständlich genutzt wird. Dem erkrankten Arbeitnehmer obliegt eine gewisse Sorgfaltspflicht. Besteht in dieser Hinsicht Unwissenheit, muss sich der Betroffene zuvor darüber informieren, ob der Empfänger WhatsApp tatsächlich als gängiges Nachrichtenmittel nutzt. Wenn nicht, ist die Krankmeldung per WhatsApp nicht gestattet, da der Empfänger keine Möglichkeit hat, diese Nachricht abzurufen.

Ferner muss der Arbeitnehmer sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Gewohnheit hat, seine WhatsApp-Nachrichten vor Arbeitsbeginn abzurufen. Ist das nicht der Fall, hat die Krankmeldung auf einem Wege zu erfolgen, von dem der Arbeitnehmer sicher weiß, dass die Nachricht den Empfänger rechtzeitig vor Arbeitsbeginn erreicht. Allerdings sollte zusätzlich eine telefonische Nachricht erfolgen, denn Server-Probleme können immer mal auftreten. In diesem Fall erreicht die Kranmeldung per WhatsApp den Arbeitgeber nicht rechtzeitig und der Arbeitnehmer hat mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Auch muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Arbeitgeber vielleicht genau an dem Tag seiner Krankmeldung keine Gelegenheit dazu hat, seine WhatsApp-Nachrichten rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abzurufen. Ist WhatsApp ein gängiges Kommunikationsmittel, liegt die Verantwortung in diesem Fall zwar beim Arbeitgeber, dennoch sollte der Arbeitnehmer aus Rücksicht auf seine Kollegen auch in diesem Fall zusätzlich den telefonischen Nachrichtenweg nutzen.

Natürlich. Oft ist sogar Email untersagt.

Nur Telefonisch beim Chef selbst. Alles andere ist Pfusch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung