Krankmeldung per Mail gilt nur als Information?
Ich habe meinen Arbeitgeber seit dem ersten Tag die Krankmeldung vom Arzt per Mail geschickt und jetzt erwartet mein Arbeitgeber das ich ihm die Krankmeldung am 3 Tag persönlich vorbei bringe da er sagt das die Krankmeldung per Mail nicht gültig ist und nur als Information gilt, stimmt das? Ich könnte es ihm per Post schicken aber ob es heute noch ankommt bin ich mir nicht sicher. Danke für die Antworten.
8 Antworten
die Email dient nur zur Info - die AU ist dem AG im Original zu übersenden.
https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/krankmeldung-per-e-mail-ist-das-erlaubt/
jetzt erwartet mein Arbeitgeber das ich ihm die Krankmeldung am 3 Tag persönlich vorbei bringe da er sagt das die Krankmeldung per Mail nicht gültig ist und nur als Information gilt, stimmt das?
Natürlich. Du bekommst die AU ja genau deshalb in 3 Ausfertigungen, damit eine an den AG und eine an die KK geht. Und genau so steht es auf den Durchschlägen auch drauf.
Ich könnte es ihm per Post schicken aber ob es heute noch ankommt bin ich mir nicht sicher.
Heute ganz sicher nicht. Entweder das Original hinbringen (lassen), oder per Fax als Belegkopie und zeitgeich per Post.
Die AUB muss tatsächlich im Original vorliegen. In der Regel reicht es, wenn man die nach dem Arztbesuch direkt mit der Post losschickt.
Er kann darauf bestehen, dass die Krankmeldung im Original vorgelegt wird. Wobei das schon ein wenig kleinkariert ist.
Doch, ganz sicher. Mein Arbeitgeber akzeptiert ohne Probleme Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als pdf.
Da ist eine Entscheidung des AG und nicht allgemeingültig, lt. Gesetz ist noch das Original notwendig.
Das ist richtig. Noch musst du den Schein per Post nachschicken oder abgeben, sodass er innerhalb von 3 Tagen beim AG vor liegt.
Ab nächstes Jahr soll es Digitale Scheine geben, die der Arzt dann gleich an den Betrieb schickt, noch ist es aber nicht so weit.
Ne, ganz sicher nicht.