Fristlos gekündigt trz Krankmeldung?
Hallo,
und zwar war ich letzte Woche krankgeschrieben und habe mich bei meinem Arbeitsgeber gemeldet gehabt und eine Krankmeldung abgeben. Diese woche war ich erneut krankgeschrieben und habe die Krankmeldung abgeben und wurde fristlos gekündigt.
ist das gesetztlich überhaupt inorndung?
danke im Voraus
2 Antworten
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich nicht ganz einfach und pauschal nicht möglich. (Es gibt natürlich Ausnahmen!)
Eine fristlose Kündigung während der Krankheit hingegen ist nicht ausgeschlossen und kann rechtlich auch völlig in Ordnung sein.
Der Unterschied -> wegen und während!
Wegen Krankheit bedeutet, dass der Grund die Erkrankung ist.
Während der Krankheit bedeutet, dass der Grund nicht mit der Erkrankung zusammen hängt und folglich eine völlig andere Ursache haben kann und wird.
Es gibt natürlich Ausnahmen!
Welche sollten das denn wohl sein können (wenn es sich tatsächlich um eine Erkrankung handelt)??
Mit welcher Begründung würdest du gekündigt? In der Probezeit geht das allerdings ohne Begründung.
Eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund ist nur in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses erlaubt.
In der Probezeit des Arbeitsverhältnisses muss es für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund neben, der auf Verlangen sofort schriftlich mitgeteilt werden muss.
Für eine ordentliche Kündigung muss dem Gekündigten generell kein Grund genannt werden - und mit Probezeit hat das alles nichts zu tun, denn ist ist nur vonn Bedeutung wegen der möglichen verkürzten Kündigungsfrist.