Arbeitsgeber möchte das ich mich krankschreiben lasse obwohl ich gekündigt wurde?
Ich musste am 12. alles abgeben jedoch steht im kündigungsschreiben das ich bis zum 28.1 gekündigt werde. Welchen Ziel verfolgen sie?
10 Antworten
Wenn sie dich, aus welchen Gründen auch immer, im Betrieb nicht mehr sehen wollen, dann sollen bzw müssen sie dich freistellen. Das heisst dann, du bleibst zu hause und bekommst bis zum Vertragsende dein Geld weiter. Völlig legitim und völlig normal.
Die Bitte (sicherlich mündlich und nicht schriftlich), dich krankschreiben zu lassen , ist schon ein wenig komisch. Theoretisch könnte dann im Nachgang der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln um so um eine Lohnfortzahlung herumzukommen .
Ob das Erfolg hat, bleibt abzuwarten.
Ich kann keinen rationalen Grund für diese Bitte erkennen. In beiden Fällen, Freistellung wie auch Krankschreibung müsste der Arbeitgeber dein Gehalt weiter zahlen.
Warst du denn noch in der Probezeit ? weil Kündigung am 12.01. zum 28.01. ist ja lediglich in der Probezeit möglich
Ich würde auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob eine Gerichtsklage Erfolgsaussichten hat.
Falls der Rechtsanwalt dies bejaht, würde ich eine Abfindung fordern und im Gegenzug auf die Einreichung der Klage verzichten.
Für eine Kündigung in der Probezeit ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Kündigungsfrist in der Regel 2 Wochen. An diese Vorgaben hat der Arbeitgeber sich gehalten. Da gibt es nichts zu klagen.
An der Stelle des FS würde ich auf Freistellung bestehen. Eine Krankschreibung mit Ansage bzw auf Bitte des AG ist nicht zu befürworten (er ist ja nicht krank) und führt im ungünstigsten Fall zu Anfechtung und damit zum Verlust des Anspruches auf Lohnzahlung.
Wenn der AG ihn nicht freistellt, muss er halt bis zum 28.01. arbeiten.
Mehr Spielraum ist da nicht.
Auch in der Probezeit gelten die Schutzbestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auch während der Probezeit vor Diskriminierung und Mobbing aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität geschützt sind.
Wenn du während der Probezeit aufgrund solcher Gründe gemobbt oder diskriminiert wirst und dies zur Kündigung führt, könnte dies als ungerechtfertigt angesehen werden. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, rechtlichen Rat einzuholen und die Situation genau zu prüfen.
jedoch steht im kündigungsschreiben das...
Damit hat er die schriftliche Kündigung erhalten.
Selbstverständlich hast du Recht, dass auch in der Probezeit schon die Schutzbestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes gelten.
Hat aber praktisch sehr wenig Relevanz, da der AG bei seiner Kündigung in der Probezeit KEINE Gründe angeben muss.
Letztendlich ist das aber alles Banane. Die Aufforderung bzw Bitte des Arbeitgebers, dass er sich krankschreiben lassen soll, ist mehr als grenzwertig. Dem sollte der AN auf keinen Fall nachkommen
Wenn es ein kleiner Betrieb mit U1 ist bekommt der Arbeitgeber bei der DAK als Beispiel 80 % erstattet.
ich denke, das ist eine unglückliche Formulierung. In einem Kündigungsschreiben steht ja üblicherweise "hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum XYZ". Da der FS von einem Kündigungsschreiben spricht, kann man davon ausgehen, dass das so ist und er sich hier lediglich unglücklich ausgedrückt hat.
Je nachdem wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat, bekommt der Betrieb bei Krankschreibung bis zu 75 % des Lohns von der Krankenkasse erstattet. Für ihn also "günstiger" als eine Freistellung bei vollem Lohnausgleich.
du kannst dich auch freistellen lassen... d. h. du musst nicht arbeiten und die zahlen das Gehalt weiter wie gehabt... müssten die auch so
wenn er will, dass du dich so krankschreibst... könnte man ja mal über das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse nachdenken und Versicherungsbetrug
Die möchten nur erreichen, dass du freiwillig selbst kündigst.
Lass dich nicht krankschreiben.
Falls eine Freistellung notwendig ist, muss der Betrieb dich freistellen.
Ohne Probezeit kann die Kündigung nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
Es gibt viele Firmen die sagen das nur Mündlich selbst erlebt
Lass mal überlegen, wie wir das deuten können.... 🤔
Möglichkeit A:
Der Fragesteller hatte nicht den Deutsch-Leistungskurs absolviert und seine rhetorischen Fähigkeiten sind begrenzt, daher hat er seine Frage etwas ungeschickt formuliert.
Könnte das sein...... 🤔
Möglichkeit B:
Der Fragesteller hat eine schriftliche Vorankündigung erhalten, in der ihm mitgeteilt wurde, dass er in Kürze sein Kündigungsschreiben erhält.
Ja, ganz sicher B. Es muss B sein, du hast recht! Selbstverständlich B. A is ja Quatsch! 😂
Der Arbeitgeber könnte Lohnkosten sparen (Krankenkasse zahlt) oder Konflikte vermeiden wollen. Du musst dich nicht krankschreiben lassen, wenn du nicht krank bist. Bei Unsicherheiten: Betriebsrat oder Arbeitsrechtler kontaktieren.
Wenn dein Arbeitgeber nicht mehr möchte, dass du am Arbeitsort erscheinst bis zum Ende deiner Vertragslaufzeit, dann soll er dich Freistellen. Darf er. Und du darfst zu Hause bleiben und bekommst trotzdem dein Gehalt VOM ARBEITGEBER
Der will aber, dass du dich krank schreibst und damit bekommst du dein Geld mehr oder weniger von der Krankenkasse.
Kann dir aber wurscht sein was der jetzt will. Dir steht dein Geld noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu und du bist bereit deine Arbeitskraft auch immer noch zur Verfügung zu stellen. Du bist nicht krank also tust du auch vor einem Arzt nicht so.
Der will doch das er freiwillig geht.
Wenn ein Mitarbeiter lange dabei ist hat der Arbeitgeber Probleme.
1. **Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
2. **Betriebszugehörigkeit ab 2 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.
3. **Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
4. **Betriebszugehörigkeit ab 8 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
5. **Betriebszugehörigkeit ab 10 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
6. **Betriebszugehörigkeit ab 12 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
7. **Betriebszugehörigkeit ab 15 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
8. **Betriebszugehörigkeit ab 20 Jahren**:
- Kündigungsfrist: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Der ist bereits gekündigt. Das heißt der Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen und zwar in der Probezeit.
Demzufolge ist deine Antwort nicht passend
...sofern du bis dahin arbeitest oder aber freigestellt bist.
Solltest du dich jedoch krankschreiben lassen und der Arbeitgeber zweifelt die Krankschreibung erfolgreich an und , dann muss er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ob er damit Erfolg hat, bliebe abzuwarten, in jedem Fall aber würde er erstmal nicht zahlen wollen und du müsstest hinter dem Geld herlaufen.
Gehe also bitte lieber nicht darauf ein.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Arbeitnehmer muss unterschreiben das er die Kündigung erhalten hat.
Ausgesprochen mündlich ist von Gesetz her nicht ausreichend
jedoch steht im kündigungsschreiben...
damit erfolgte die Kündigung schriftlich und ist somit rechtskräftig
Nein. Aber man kann davon ausgehen, dass er nicht nur noch einen letzten Arbeitstag gehabt hätte sondern schon noch ein paar mehr.
Und deshalb steht da oben auch "mehr oder weniger" bei der Erklärung.
Einfach nochmal drüber nachdenken und vielleicht vom Schlauch runter steigen auf dem du stehst.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG gibt es für 6 Wochen. Vom 12.01. bis zum 28.01. sind es keine 6 Wochen !
im falle des FS kommt die lohnfortzahlung aber von der krankenkasse, weil er erst letzen monat da angefangen hat.
Das geht aus einer anderen Frage des FS hervor. Er hat am 07.12. angefangen.
Neu eingestellte Beschäftigte haben in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Quelle:Techniker Krankenkasse.
die 4 Wochen waren allerdings schon am 04.01. verstrichen, also gilt das nicht mehr und der AG muss zahlen
Im Vertrag steht das die krankschreibung angezweifelt werden kann, da trifft dein Kommentar gut zum Punkt