Brauche ich eine Krankmeldung oder nicht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich ist die mündliche Kündigung nicht gültig, aber es wäre schon sehr verlogen, wenn er dich jetzt wegen nicht Erscheinen kündigt.

Sag ihm sicherheitshalber, du willst eine schriftliche Kündigung mit Freistellung.


MuratStuttgart 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 15:04

Wenn in der schriftlichen Kündigung mit Freistellung steht heißt das dann gekündigt freigestellt bis zum Beispiel 31.12.24 und man wird bis dahin bezahlt?

Pepe77286  28.11.2024, 16:15
@MuratStuttgart

Ja , wenn die die Freistellung reinschreiben, wärst du bis Ende bezahlt.wuerde mich aber wundern, dass sie das beim Discounter so machen. Wenn Deine Probezeit schon Rum ist kriegen Sie eine schnellere Kündigung nicht mehr hin. Dann musst bis zum Ende hingehen... ohne Freistellung natürlich nur.

In diesem Fall wäre Krankenschein eine Option

Ich würde bei der Zentrale nachfragen was das soll.

Gibt's denn einen Kündigungsgrund

Brauche ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Krankmeldung?

Bist du jetzt krank oder gekündigt?

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun

Der Filialleiter kann Dich von der Arbeit freistellen. Du musst während der Freistellung bezahlt werden.

Die Kündigungsfrist beginnt aber erst, wenn Du die schriftliche Kündigung bekommen hast. Während der Kündigungsfrist musst Du natürlich auch bezahlt werden. (Oder Du musst arbeiten)

Problematisch ist es, im Streitfall die Freistellung zu beweisen. Wenn sie mündlich erfolgt ist und keine Zeugen dabei waren, kann das schwierig werden.

Kündigung ist keine Krankheit. Während der Kündigungsfrist "zufällig" krank zu werden, kann nach hinten los gehen.