Hallo!
(Kurz vorab: Es handelt sich um einen Vorfall, dass in Österreich geschehen ist und dementsprechend ist auch die Gesetzeslage anders)
So ende des vergangenen Jahres, hat mich jemand gefährlich Bedroht. Nach diesem Vorfall, war ich mir nicht sicher, ob ich zur Polizei gehen muss oder nicht. Ich habe dann bei einer Polizeidienststelle angerufen und den Sachverhalt geschildert. Auch habe ich darüber mit einem Anwalt geredet. Von beiden Seiten wurde es mir bestätigt, dass es sich in diesem Fall um eine gefährliche Drohung gemäß § 107 StGB handelt und mir wurde dringend empfohlen, dies anzuzeigen.
Das habe ich anschließend auch gemacht, aber da die Polizeiinspektion, wo ich telefoniert habe, weit entfernt war, habe ich mich dazu entschlossen, eine andere die in meine Nähe ist, aufzusuchen. Das Problem war, dass die Polizei seit Anfang an, keine "Lust" hatte, eine Anzeige aufzunehmen und diesen Eindruck hatte auch die Person, die mit mir in der Polizeiinspektion war. Nachdem ich aber darauf bestanden habe, wurde ein Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Da ich große Angst um meine Sicherheit hatte, habe ich ein paar Tage danach eine Einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt und die wurde auch erlassen.
Vom Gericht habe ich auch den Bericht bekommen, das damals von der Polizei verfasst wurde. Als ich ihn gelesen habe, war ich entsetzt, weil es wurde vieles umgedreht ( also es wurde vieles sehr verharmlost) und es fällte auch ein Teil der Inhalt der Drohung. Genau den Teil, das am wichtigsten gewesen wäre... Ich habe es aber damals komplett anders zur Protokoll gegeben und ich war mit einer Person, die das auch bestätigen kann.
Eine Woche Später bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft und die haben geschrieben, dass sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG, weil kein Anfangsverdacht besteht ( § 1 Abs. 3 StPO ). Auch wurde mir mitgeteilt, dass ich gegen diese Entscheidung mir kein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO zusteht.
Nachdem habe ich meinen Anwalt damit beauftragt, den Fall zu übernehmen. Mein Anwalt hat erneut eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft übermittelt und vor kurzem habe ich und mein Anwalt einen Brief erhalten, wo steht, dass die Staatsanwaltschaft gegenständlich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 197a Abs 1, zweiter Fall, StPO abgesehen hat. Jetzt habe ich kein Kontakt mehr zu diesem Anwalt, da er gesagt hat, dass ich seit Anfang an zu ihm kommen musste, damit er es Anzeigt und es wegen das zu diesem Ergebnis gekommen ist, was ich ein wenig unseriös empfand.
Mein Frage ist, was ich in diesem Fall noch machen kann, weil die Sache möchte ich nicht so stehen lassen. Ich stand nach dieser Drohung Wochenlang unter massiven Angstzustände und Stress, was wenn es wirklich passiert etc: Es handelt sich hier eindeutig um eine gefährliche Drohung, was eine Straftat ist und das bekam ich auch so bestätigt, von zwei Bekannte die erfahrene Juristen sind, von der Polizei und Anwalt.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, weil ich bin sehr enttäuscht von dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Lg