Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Doch, genau das ist der Grund, nennt sich Zuflussprinzip !

Hättest du deinen ersten Lohn für den halben Monat tatsächlich erst zum 01.08.2019 auf deinem Konto gehabt, hättest du von deinem ALG - 2 für Juli nichts zurückzahlen müssen.

Da du diesen aber schon am 30.07.2019 auf deinem Konto hattest, wurde dieser auch als Einkommen für diesen Monat auf dein ALG - 2 Bedarf angerechnet und so sieht es dann auch mit deinem Lohn für August aus, diesen hast du auch im August auf deinem Konto gehabt und deshalb wird er auch auf das ALG - 2 für August angerechnet.

Wenn du 1153 € zurückzahlen sollst, dann bräuchte man noch weitere Infos um zu klären ob diese Forderung korrekt ist oder zu hoch.

Denn bei 600 € Nettoeinkommen solltest du als Single um die 750 € Brutto gehabt haben und darauf stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen von zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 750 € Brutto stünden dir also 230 € an Freibetrag zu, diese müssen dir dann theoretisch von deinen 600 € Netto abgezogen werden, es blieben dann max.um die 370 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen.

Da du bei den 1200 € Netto ja mehr als 1200 € Brutto hattest, kannst du auch den max.Freibetrag von 300 € geltend machen, es blieben dann nach Abzug noch max.900 € an anrechenbaren Erwerbseinkommen übrig.

Zusammen würde ich da sogar auf 1270 € und nicht nur auf 1153 € kommen !

Oder hast du noch zusätzlich notwendige berufsbedingte Aufwendungen absetzen können ?

Kannst du nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung stellen und eine angemessene monatliche Rate anbieten, am besten schreibst du was an Nettoeinkommen erzielt wird und was an Ausgaben du monatlich hast, damit das Jobcenter die Höhe deiner Rate nachvollziehen kann.

verseve 
Fragesteller
 29.01.2020, 03:53

Vielen Dank für diese sehr ausführliche und verständliche Antwort. Wirklich schade, hätte ich das vorher gewusst, hätte man es sicher mit dem Arbeitgeber absprechen können.

0
isomatte  05.02.2020, 07:07

Danke dir für deinen Stern !

0

Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung. Es gilt das Zuflußprinzip. Du hast das erste Gehalt am 30.7. auf dem Konto gehabt. Also zählt das laut JC für den Monat als Zufluß und wird auf deine H4 Leistungen angerechnet.

Beim H4 denken viele nicht darüber nach, dass H4 Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, Gehälter aber im nachhinein. In solchen Fällen sollte man den Arbeitgeber bitten, das Geld erst im August zu überweisen.

Das hat schon so seine Richtigkeit. Das Problem ist das ALG2 im Vorraus aber Lohn naturgemäß nach der vollendeter Leistung gezahlt wird. Dadurch ergibt sich das man einen Monat quasi in der Luft hängt. Für diese Wechsel von ALG2 zu Arbeitstätigkeit kann man ein Kredit beim Amt bekommen. Das dir keine sozialen Leistungen mehr ab Arbeitsaufnahme zustehen ist ja wohl selbstredend.

U.a. Aufrechnungs- und Erstattungsbescheide von Jobcentern sind bekannt dafür, nicht zwingend korrekt zu sein.

Um die Anrechnung Deiner Einkommen und um somit die Höhe der Rückforderung auf Korrektheit zu überprüfen, würde ich Dir empfehlen, den Bescheid/die Bescheide von einer kostenlosen Beratungsstelle vor Ort überprüfen zu lassen.

Oder online lernen, wie Einkommen auf ALG 2 angerechnet werden und dann Bescheid/e selbst überprüfen und im Bedarfsfall Widerspruch dagegen einlegen.