Leistungen bekommen trotz Arbeitsaufnahme?

8 Antworten

Die bist verpflichtet die Arbeitsaufnahme zu melden. Das Jobcenter findets eh raus (wegen Meldung Finnzamt / Sozialversicherung) und würde ein Strafverfahren einleiten und Leistungen zurückfordern, wenn die Meldung nicht umgehend erfolgt ist.

Gehalt wird angerechnet. Bei sehr geringen Gehalt kann man noch aufstockend ein wenig vom Amt kriegen, hängt von Deinen Persönlichen Bedarf ab.

Wenn das Gehalt nicht ausreicht, dann kann man ggf. über Hartz 4 aufstocken. Bei 1.6k Brutto ist ein Aufstocken eher unwahrscheinlich.

Da von so einen Gehalt Sozialleistungen abgehen, merken die das schon irgendwann von alleine. Da müsstest schon schwarz arbeiten und beten dass jeder seine Klappe hält.

Zu viel gezahltes Geld muss zurück gezahlt werden.
Zeigt man sich selbst bei seinem Sacharbeiter an und bei grad mal 2 Monaten, kann man mal vergessen, dürfte nichts weiter passieren.
Ansonsten noch zusätzlich ne Geldstrafe oder bei schwereren Fällen sogar Gefängnis und damit gilt man ggf. auch noch als vorbestraft: https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/sozialbetrug-kein-kavaliersdelikt.html

Zum einen wäre es Sozialbetrug, zum anderen werden alle gezahlten Gelder zurück verlangt...

Jede Veränderung der Einkommensverhältnisse müssen dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Machst du es nicht muss a) der zuviel erhaltene Betrag zurück gezahlt werden und b) kann eine Straftat vorliegen wenn du erst nach Monaten die Arbeitsaufnahme meldest.

DameDePique  06.05.2021, 14:06
b) kann eine Straftat vorliegen wenn du erst nach Monaten die Arbeitsaufnahme meldest.

Wenn er Änderungen vorsätzlich verschweigt, um weiter Leistungen zu beziehen, dann liegt eine Straftat vor und zwar unmittelbar.

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Wenn du eine Arbeit aufnimmst, bist du selbstverständlich verpflichtet, dass dem JobCenter mit zu teilen. Dafür hast du bereits beim Antrag auf Unterstützung unterschrieben. Da kannst du dich nicht raus reden.

Da du dein erstes Gehalt aber erst am Ende des Monats bekommst, bist du für den ersten Monat noch leistungsberechtigt.

Dann liegt es am Zugangsdatum deines Geldes, ob du die Leistung teilweise zurück zahlen musst.