Hartz 4 Empfänger aufnehmen?

LePetitGateau  15.03.2022, 18:20

Hi, bist du Eigentümer oder nur Mieter?

Biestmasterv 
Fragesteller
 15.03.2022, 18:21

Nur Mieter

4 Antworten

Am einfachsten ist es, dem Jobcenter die Lage zu schildern, wie sie ist:

"An das Jobcenter Musterstadt

Betreff: BG-Nummer 12345678010

Mein Partner und ich haben uns getrennt. Daher kann ich nicht mehr in der bisherigen gemeinsamen Wohnung in der Mozartstraße 21 wohnen. Ich suche jetzt eine neue eigene Wohnung. Bis ich eine gefunden habe, kann ich bei meinem alten Freund Max Mustermann in der Beethovenstraße 55 als Besucher übernachten. Kosten dafür entstehen mir keine. Bitte schicken Sie mir ab sofort alle Post für mich an seine Adresse:

Georg Gehtsnichtgut
bei Max Mustermann
Beethovenstraße 55
Vorderhaus 2. Stock links
12345 Musterstadt ob der Schlauber

Mit freundlichen Grüßen
Georg Gehtsnichtgut"

Bei einem Besucher - statt bei einem Mitbewohner - entfallen einige Probleme für dich und für ihn:

  • Das Jobcenter wundert sich nicht, dass dein Freund keine Anteile deiner Miete und deiner Nebenkosten übernehmen muss.
  • Du musst keine Formulare ausfüllen wie bei einem Untermieter, also auch nicht diese Mietbescheinigung.
  • Dein Vermieter kann frühestens in sechs Wochen meckern, falls er denkt, das wäre kein vorübergehender Besuch mehr.
  • Eine Anmeldung ist bei einem vorübergehenden Besuch nicht nötig - aber dennoch möglich.

Und wenn der Besucher länger sucht, bis er eine eigene neue Wohnung gefunden hat, auch länger als sechs Wochen, kann man meist immer noch lange abwarten, bis sich irgendwann wer entschließt, deshalb Ärger zu machen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kann er wenn er bei mir solange einzieht trotzdem Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen, damit er sich Verpflegen kann.

Wenn er Anspruch auf ALG 2 hat - selbstverständlich. Warum nicht?

Oder wird mein Gehalt dort dann angerechnet,

Warum sollte es? Dies würde nur geschehen, wenn Ihr ein Paar oder Eltern/Kind wärt.

ich möchte keine Miete oder irgendwas bekommen.

Warum nicht?

Okay, mit der Mietsituation gestaltet sich das folgendermaßen:

Du brauchst vom Vermieter eine Erlaubnis zur Untermiete, damit du deinem Freund eine Vermieterbescheinigung ausstellen kannst -- diese braucht er um sich ummelden zu können.

Wenn er nur dein Mitbewohner ist, besteht keine Bedarfsgemeinschaft und er kann seine Leistungen weiter beziehen. Im Eigeninteresse solltet ihr aber einen Dummyvertrag aufsetzen - auch mit Miete (du willst ja vielleicht auch nicht seine Nebenkosten übernehmen). Wenn das Jobcenter die Miete übernimmt (bis Betrag x je nach Bundesland), kriegt er deswegen ja nicht weniger Baranteil. Wenn ihr einen Mietvertrag habt und es steht da "0 €" ist es halt nicht glaubwürdig.

Er könnte sich alternativ auch nicht ummelden, sondern nur eine abweichende Postanschrift hinterlegen, sofern er aus dem anderen Mietvertrag noch nicht draußen ist - aber dann könnte Leistungsbetrug unterstellt werden, obwohl er das ja gar nicht machen wollte.

Biestmasterv 
Fragesteller
 15.03.2022, 18:26

Wenn er eine Wohnung gefunden hat, kann er dann einfach bei mir ausziehen oder gibt es irgendwelche Hürden ? Und wie sieht es aus mit meinem Lohn, wird das irgendwie angerechnet, also muss ich davon kosten für ihn also für Lebensmittel ausgeben ?

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Soweit Du ihm ein Zimmer untervermietest, so wird das JC die Kosten auch übernehmen, soweit diese in Relation zur Gesamtmiete angemessen / "realistisch" sind.

Allerdings solltest Du diese Untervermietung mit Deinem Vermieter abstimmen.