Kürzung der Hartz-4-Leistungen?

7 Antworten

Bau dir dein Leben allein auf eventuell auch in einer WG dann kannst du mit deinem Geld haushalten und sie unterstützen.

Das ist nicht legitim oder ist dein Bruder in eine ausbildung ?

Du musst nicht von dein einkommen für deinen Bruder oder mutter aufkommen.

__Am besten wäre ein Auszug den wen du dich da an die 1/3tel Reglung hältst kannst du gut leben.

Steht im neuen Bescheid über ALG II, dass dein Einkommen angerechnet wird auf den Bedarf von Mutter und Bruder?

Mit diesem Einkommen gehörst du nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter, selbst wenn du noch unter 25 bist, mit deinem anrechenbaren Nettoeinkommen kannst du deinen Bedarf bei deiner Mutter selber decken und fällst aus ihrer BG - raus.

Natürlich bekommt deine Mutter dann weniger Geld vom Jobcenter gezahlt, du musst ihr dann deinen Bedarf, also Anteil der Warmmiete, Strom, ggf.Telefon / Internet, Lebensmittel usw.von deinem Einkommen selber zahlen.

Du kannst also mit deiner Mutter max.noch eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden, dass wird das Jobcenter deiner Mutter ggf.unterstellen, denn in dieser kann das Jobcenter vermuten das du mit nicht mehr benötigtem anrechenbaren Einkommen, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst, Personen im Haushalt unterstützt.

Dieser Unterstellung eine HG - zu sein kann deine Mutter aber fristgerecht in einem kurzen Schreiben ans Jobcenter widersprechen und angeben das du sie mit deinem Einkommen nicht unterstützt und ihr einen getrennten Haushalt führt.

Bei einem Bruttoeinkommen von ca.1517 € solltest du als Single mit Steuerklasse 1 nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 1137 € Netto aufs Konto bekommen.

Wie alt bist du denn, was zahlt deine Mutter für die Warmmiete und was für den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium und arbeitest ganz normal, oder ist das nur für den Übergang gedacht und du bist auf der Suche nach einer Ausbildung und weiter als Ausbildung suchend gemeldet ?

Denn solltest du noch als Ausbildung suchend gemeldet sein und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dann wäre es möglich das deine Mutter weiterhin Kindergeld für dich bekommt, selbst wenn du jetzt Geld verdienst, denn seit 01.01.2012 gibt es für das Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr und dann würde dein Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter.

Dieses nicht mehr benötigte Kindergeld, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde dann dementsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Eine HG - dürfte das Jobcenter auch erst dann unterstellen, wenn du ein dementsprechend hohes Nettoeinkommen hast.

Das wäre dann der Fall, wenn du mit deinem Nettoeinkommen mehr als 2 x deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deinen Kopfanteil der Warmmiete hättest.

Ab 18 unter 25 wären das dann für den Regelbedarf derzeit 2 x 339 € = 678 € + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft, bei angenommen 600 € Warmmiete und 3 Personen im Haushalt kämen also angenommen noch 200 € dazu.

Dann hättest du bei ca.1137 € Netto einen übersteigenden Betrag von ca.259 €, dass würde dann aber nicht automatisch bedeuten das du dann auch teilweise für den Bedarf der übrigen BG - aufkommen müsstest, wie gesagt, deine Mutter sollte dann der Vermutung einer HG - schriftlich widersprechen.

Könntest mit diesem Nettoeinkommen auch ausziehen, nur kann es dann wegen der dann evtl.nicht mehr angemessenen KDU - nach einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten Probleme mit der vollen Zahlung der Warmmiete geben.

Dann müsste deine Mutter entweder in dieser Übergangszeit versuchen die Kosten ( z.B. Untermiete ) zu senken, oder in eine angemessene Wohnung ziehen bzw.darin wohnen bleiben und den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Sprech mit dem Vermieter das Du auch in den Mietvertrag kommst( währe ja gut für Ihn) dann macht Ihr eine WG. Das ist legitim und Verwand oder nicht spielt keine Rolle.

es sei das Amt zahlt die Wohnung, dann ist schwierig

ansonsten, Du wohnst da nicht offiziell