Darf das Jobcenter bereits 15 jährige Hartz-IV Empfänger zwingen sich zu bewerben?

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Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gilt man als arbeitsfähige Person, deshalb steht einem auch erst ab 15 Jahren bei Bedarf ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zu bzw. den Eltern für das / die Kinder, unter 15 bekommen sie nur Sozialgeld.

Kein Kind ab 15 Jahren muss sich bewerben, wenn es weiterhin die Schule besucht bzw. besuchen möchte, man muss das dann nur entsprechend dem Jobcenter nachweisen.

Würde ein Kind ab 15 von der Schule abgehen, dann muss es sich auch auf z.B. Ausbildungsstellen bewerben, oder z.B. eine BVB - Maßnahme machen.

isomatte  29.01.2021, 07:48

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Dazu schreibt SGB II § 3 Leistungsgrundsätze:

(2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden. Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.

Und wenn diese '"Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung" genutzt werden, gibt es ohnehin die ganze Woche Schule - oder zumindest zwei Mal in der Woche Berufsschule.

Und wenn sie nicht genutzt werden, gibt es ebenfalls zwei Mal in der Woche Berufsschule! Dazu muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter 18 nämlich freistellen, soweit ich mich erinnere.

Wer also keine Lust hat, Hauptschule, Realschule usw. zu besuchen oder damit schon fertig ist, kann und muss dann auch mindestens drei Tage in der Woche malochen und zwei Tage in der Woche die Berufsschule besuchen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Hallo,

Meine Tochter musste sich auch regelmäßig beim Jobcenter vorstellen.

Schließlich wollen die ja auch am Amt wissen wie es weitergeht nach der 10. Klasse.

Meine Tochter hatte sich schon vorher eifrig beworben, weil sie immer ihr Berufsziel vor Augen hatte.

Sie bekam natürlich für diesen Beruf Vorschläge, wobei sie sich dort bewerben musste.

Vier Bewerbungen musste sie alle sechs Wochen vorweisen.

Nach der 21. hat es geklappt.

Sie empfand es nicht für schlimm. Nur, dass sie immer während der Schulzeit vom Jobcenter eingeladen wurde nervte.

Die Schulpflicht besteht bis 18 Jahre das stimmt. Nur kommt es darauf an was sie für Ziele nach der 10. Klasse hat. Wenn deine Tochter Abi oder Fachabitur machen möchte, steht nichts im Wege. Ansonsten muss sie sich für Ausbildungsstellen bewerben.

Das Geld für euren Bedarf zum Leben muss ja irgendwoher kommen. Vom arbeiten....

Die Schulpflicht kann sie auch in der Ausbildung erfüllen. Wenn sie zB nicht weiter zur Schule gehen kann/will MUSS sie ja eine Ausbildung BvB o.ä. machen. Dann muss sie sich natürlich bewerben. Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!