FSJ und Hartz IV?
Hi,
ich wollte ein FSJ machen. Wir sind aber Hartz 4 Empfänger und wenn ich beispielsweise ein Minijob habe würde Jobcenter deswegen von 450€ 280€ abziehen. Gilt dies auch für das FSJ?
Danke im Voraus.
5 Antworten
Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Art von Vergütung Du für ein FSJ erhältst.
Wenn z.B. eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sind aktuell 250 € davon mtl. anrechnungsfrei.
Wenn man einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ, FÖJ - oder BFD - macht, bleiben vom sogenannten Taschengeld 250 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.
Kindergeld wird ( unter 25 ) vollständig als Einkommen angerechnet.
2015 wurde festgelegt, dass du 200 Euro behalten darfst. Der Rest wird angerechnet. Was auch korrekt ist, denn wenn du Einnahmen hast, sollst du die auch für deinen Lebensunterhalt einsetzen.
Ich gehe von aus, dass das immer noch gilt.
Wieso nicht? Ist die Vorschrift geändert worden?
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst wird logischerweise alles Einkommen angerechnet
Es ist völlig egal wie man es nennt, Einkommen aus jeglicher Quelle wird angerechnet wenn es sich nicht um eine Vermögensumwandlung handelt, völlig egal wie lange man dafür arbeitet oder nicht,, viel wird es sowieso nicht ausmachen, 100 € darf er eh frei behalten und vom rest 20 %
Nein, der Freibetrag auf das Taschengeld beträgt jetzt 250 Euro und danach gibt es keine weiteren Freibeträge.
Der übersteigende Betrag würde dann voll auf den Bedarf angerechnet.
Das Taschengeld für einen freiwilligen Dienst ist kein Erwerbseinkommen, deshalb gelten hier auch nicht die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Du darfst alles behalten.
Das, was du bekommst, zählt nicht als Einkommen, sondern als Taschengeld, es ist quasi eine Aufwandsentschädigung.
dürfte ich fragen, woher diese info kommt? ich lese überall nur 200 :)