FSJ und Hartz IV?

5 Antworten

Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Art von Vergütung Du für ein FSJ erhältst.

Wenn z.B. eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sind aktuell 250 € davon mtl. anrechnungsfrei.

Wenn man einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ, FÖJ - oder BFD - macht, bleiben vom sogenannten Taschengeld 250 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Kindergeld wird ( unter 25 ) vollständig als Einkommen angerechnet.

Lillxccn1702  23.08.2022, 22:29

dürfte ich fragen, woher diese info kommt? ich lese überall nur 200 :)

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2015 wurde festgelegt, dass du 200 Euro behalten darfst. Der Rest wird angerechnet. Was auch korrekt ist, denn wenn du Einnahmen hast, sollst du die auch für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

Ich gehe von aus, dass das immer noch gilt.

Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst wird logischerweise alles Einkommen angerechnet

Hacker48  02.06.2022, 23:53

Ist kein Einkommen. 😉

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archer1  02.06.2022, 23:59
@Hacker48

achja ? also du denkst du kannst H4 kassieren + du machst FSJ und kassierst da nochmal, ist ja kein Einkommen ?

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Hacker48  03.06.2022, 00:03
@archer1

Ist halt so, das ist ein Taschengeld. Und ganz ehrlich, rund 300€ für Vollzeitarbeit? Da ist Schwarzarbeit weitaus lohnender. 😉

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archer1  03.06.2022, 00:05
@Hacker48

Es ist völlig egal wie man es nennt, Einkommen aus jeglicher Quelle wird angerechnet wenn es sich nicht um eine Vermögensumwandlung handelt, völlig egal wie lange man dafür arbeitet oder nicht,, viel wird es sowieso nicht ausmachen, 100 € darf er eh frei behalten und vom rest 20 %

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isomatte  03.06.2022, 18:53
@archer1

Das trifft nur auf Erwerbseinkommen zu, was das sogenannte Taschengeld für z.B.ein FSJ - nicht ist.

Siehe dazu meine Antwort wenn Du möchtest.

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archer1  04.06.2022, 11:42
@isomatte

aber nur bis zu einer erhöhten Freibetragsgrenze von 200 € anstatt 100 €

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isomatte  04.06.2022, 20:06
@archer1

Nein, der Freibetrag auf das Taschengeld beträgt jetzt 250 Euro und danach gibt es keine weiteren Freibeträge.

Der übersteigende Betrag würde dann voll auf den Bedarf angerechnet.

Das Taschengeld für einen freiwilligen Dienst ist kein Erwerbseinkommen, deshalb gelten hier auch nicht die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

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Du darfst alles behalten.

Das, was du bekommst, zählt nicht als Einkommen, sondern als Taschengeld, es ist quasi eine Aufwandsentschädigung.