Angerechneter Teilzeitjob bei Hartz 4 - was passiert bei Überstunden Auszahlung?

4 Antworten

Wann deine Überstunden ausgezahlt werden, musst du schon mit deinem Arbeitgeber ( AG ) selber klären, wenn du diese erst nach dem Monat deines letzten Leistungsbezugs aufs Konto bekommst, kann dann logischerweise auch nichts mehr angerechnet werden.

Bekommst du Überstunden im Leistungsbezug ausgezahlt, dann würde ggf. erst einmal dein Freibetrag steigen, denn auch Überstunden sind ja steuerpflichtig bzw. sozialversicherungspflichtig.

Würdest du also dann angenommen mit deinen ausgezahlten Überstunden als Single auf min. 1200 € Brutto kommen, dann stünden dir die derzeit max. 300 € Freibetrag nach § 11 b SGB - ll zu.

Angenommen du wohnst alleine, dein Bedarf würde derzeit bei 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + angenommen angemessene 418 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, also insgesamt angenommen 850 € pro Monat.

In Teilzeit würdest du angenommen jeden Monat 1000 € Brutto verdienen und 750 € Netto aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 280 €, die dann theoretisch von den 750 € Netto abgezogen und 470 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen ergeben würden.

Deine monatliche ALG - 2 Aufstockung würde dann bei angenommen min. 380 € bei 850 € Bedarf liegen.

Nun würdest du im Leistungsbezug deine Überstunden ausgezahlt bekommen und somit einiges über 1200 € Brutto kommen, dann stünden dir min. diese 300 € an Freibetrag zu, würdest du angenommen 1300 € Netto aufs Konto bekommen, dann blieben nach Abzug der 300 € Freibetrag angenommen 1000 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig.

Bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ), würde dann normalerweise dein Leistungsanspruch entfallen, weil dein monatlicher Bedarf nur bei 850 € liegen würde.

Das dies aber nicht passiert, muss das anrechenbare Netto Erwerbseinkommen auf 6 Monate verteilt angerechnet werden.

Dann würden diese 1000 € anrechenbares Netto durch 6 Monate geteilt und von deiner vorherigen Aufstockung von angenommen 380 € in Abzug gebracht.

Die erste Frage ist: An welchem Tag war deine Überstundenvergütung fällig? Also wann hätte dein Arbeitgeber diese dir auszahlen müssen laut Gesetz oder laut Vertrag?

Denn ab diesem Tag hat dein Chef bei dir Schulden und du hast gegen deinen Chef einen Anspruch. Ab diesem Tag greift SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen.

Deine Überstundenvergütung ist entweder "gemäß den jeweiligen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen fällig", schreibt dieser Anwalt hier. Und wenn kein Vertrag dies geregelt hat, greift das BGB, hier § 614 Fälligkeit der Vergütung: Dies bedeutet, dass "der Arbeitgeber grundsätzlich zum Ersten des Folgemonats die Vergütung leisten muss, was zur Fälligkeit der Überstunden zu diesem Zeitpunkt führt." (Quelle)

Das Gehalt für deine Überstunden, die du im Oktober geleistet hast, war also (falls kein Vertag etwas anderes besagt) laut Gesetz am 1. November fällig. Damit ändert sich dein Bedarf an ALG II im November:

Dein Grundgehalt und dein Gehalt für deine Überstunden werden addiert und danach bereinigt um diese § 11b Absetzbeträge, die isomatte hier schon vorgestellt hat. Entsprechend sinkt dein ALG II für November.

Wenn dein Chef am 1. November aber nur dein Grundgehalt überwiesen hat, nicht aber dein Gehalt für deine Überstunden, ist dein Chef in deiner Schuld. Du kannst ihn also bitten, dir das Geld zu geben - und danach mahnen und dann klagen.

Vorher geschieht laut SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen aber dies:

(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

Das Jobcenter zahlt einfach weiter ALG II wie bisher (eventuell teils als Darlehen nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 4), fordert aber das Gehalt für deine Überstunden von deinem Chef.

Oder das Jobcenter lässt zu, wenn du magst, dass du selbst forderst, mahnst und klagst, wie es in Absatz 4 ebenda heißt:

(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen.

Und wenn du vergessen hast, deine Ansprüche auf Gehalt für deine Überstunden dem Jobcenter mitzuteilen, müsste SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes greifen, da laut Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 "der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat".

Dein Gehalt für deine Überstunden im Oktober wäre also nachträglich auf dein Grundgehalt für Oktober aufzuschlagen und alles neu zu berechnen - um dir dann dennoch ALG II für November vorläufig wie bisher (eventuell teils als Darlehen nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 4) zu gewähren,

bis das Jobcenter (oder nach Absprache ersatzweise du) das Geld vom Chef eingeholt hat - um dann das übergezahlte ALG II damit zu verrechnen und dir etwas nachzuzahlen oder etwas von dir zurückzufordern.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn du im Hartz Iv bist darfst du 100 Euro behalten der Rest wird vom Hartz abgezogen ganz egal wie viel du bekommst.

Es sollte eig normal sein dass deine Überstunden bezahlt werden... sie nicht zu bezahlen geht soweit ich weiß gegen deine Rechte... kenn mich da aber nicht gut mit aus.

Dann fällt für den Auszahlungsmonat das Hartz 4 komplett weg, sobald ist das Hartz 4 des Monats überschreitet?

Das kann grundsätzlich durchaus passieren, wenn man einen Monat lang höheres Einkommen hat. Hierbei ist das Zuflußprinzip zu beachten und die Tatsache, daß ALG 2 stets monatlich im Voraus gezahlt wird.

Zu Deiner zweiten Frage: natürlich kannst Du Dir am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses Überstunden auszahlen lassen.

LudwigPreisler 
Fragesteller
 13.11.2020, 07:53

Wie kann ich die Überstunden auszahlen lassen und abkassieren? Wenn eine Vollzeitstelle in Aussicht ist und ich kein Hartz 4 mehr brauche? Ich will von den Überstunden auch irgendwann mal was sehen...

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Agamemnon712  13.11.2020, 07:55
@LudwigPreisler
Wie kann ich die Überstunden auszahlen lassen und abkassieren?

Das mußt Du alles mit Deinem Chef klären.

Sobald Du einen besser bezahlten Job hast als jetzt, mußt Du es dem Jobcenter natürlich mitteilen.

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