Überstunden auszahlen lassen bei minijob?

2 Antworten

Ein Nachtzuschlag wäre steuerfrei...

Steuerfreie zusätzliche Einnahmen zählen grundsätzlich nicht zum Verdienst des Minijobbers. Das können einmalige Einnahmen oder laufende Zuschüsse wie beispielsweise Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sein.

Überstundenvergütung zählt leider nicht dazu!

Meines Wissens darf ich zwei mal im Jahr bis zum doppelten verdienen also bis zu 1040€..

Gilt nur bei bei unvorhersehbaren Überschreitungen, z.B. Krankheitsvertretung:

Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.280 Euro möglich.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dachte die Überstunden sind steuerfrei

Nein.

Überstundenvergütung wird steuerlich nicht anders behandelt als Arbeitslohn der in der regulären/vertraglichen Arbeitszeit verdient wird.