Dazu müsste man den Volltext des Urteils mit der Begründung lesen. Zudem:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut dem Artikel hat die Staatsanwaltschaft 8 Jahre gefordert und wird möglicherweise in Berufung gehen.

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Das sind Drücker-Kolonen die ab und an um die Häuser ziehen und gern irgendwelchen Schwachsin erzählen um ihre Verträge an den Mann zu bringen. Schick die weg, mach die Tür zu und gut ist.

Bei mir waren die vor 'ner weile und meinten die müssten jetzt umbedingt sofort meinen Router sehen weil irgendwas umgestellt werden müsste. Ich hab dem nur erklärt wo mein Briefkasten ist und er mir gern einen Termin schicken kann. Da wurd er dann doch ein wenig pampig.

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Unter 16 darf mahn ohne Begleitung einer "personensorgeberchtigten oder erziehungsbeauftragten Person" gar nicht in die Disko, es sei denn diese wird von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet wird.

Ansonsten gilt des Verbot für den Rest der Veranstaltung (sprich: bis die Disko zu macht.). Wenn z.B. um 20 Uhr öffnet und morgens um 6 Uhr schließt ist das eine Veranstaltung im Sinne des JuSchG.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html

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Meiner Laienmeinung nach ist es c), denn das Trockengewicht kennt man ja logischerweise erst nach dem Trocknen. Das lässt sich auch vorher kaum abschätzen, da es von diversen Faktoren abhängt.

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Wenn Leute dei arbeiten können auch wirklich arbeiten gehen!

Die allerwenigsten Bürgergeldempfänger wollen nicht arbeiten, da hinkt schon mal dein Ansatz. Und auch ein Herr Merz sollte wissen, dassn durch den Druck auf Arbeitslose keine Arbeitsplätze entstehen und keine Vermittlungshemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Ab 50 sinken die Vermittlungschancen, Behinderungen oder chronische Krankheiten sind Vermittlungshemmnisse, viele Arbeitgeber wollen nicht Aus- oder Weiterbilden...

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in jedem anderen europäischen Land hätte sofort gehandelt und saniert

Das bezweifle ich stark. Spontan und ohne nachzugucken fällt mir die Stichstrecke Holborn - Strand (Aldwych) der Londoner U-Bahn ein, die Anfang der 90er wegen Sanierungsbedarf stillgelegt wurde. Und das war nicht mal "nur" eine Betriebststrecke sondern wurde davor im Fahrgastverkehr bedient.

Edit: Typo und Holborn mit Covent garden verwechselt.

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Das Bussgeld wurde wegen der Annahme des Vorsatz verdoppelt. Das halte ich für gerechtfertigt, da du ja durch den Warnblinker den Vorsatz quasi deutlich gemacht hast. Finde ich in Ordnung.

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