Kann mir jemand zuflussprinzip vom Jobcenter erklären?
Ich beziehe momentan hartz V und beginne ab dem 15.1.2020 zu arbeiten.
Wenn ich 1200 Brutto erhalte für 15.1.2020 -31.1.2020 , muss ich dann die komplette Januar zurückzahlen oder nur Die Zeitraum wo ich in Arbeit bin
MfG
2 Antworten
ALG-II wird immer für einen vollen Kalendermonat gewährt (egal ob der Leistungsbezug z. B. am 31. oder 1. eines Monats beginnt oder endet) und alles was im selben Kalendermonat zufließt wird angerechnet (von Deinem Arbeitslohn werden noch Freibeträge mindernd berücksichtigt).
Wenn der Lohn erst im Folgemonat zufließt, dann braucht nichts zurückgezahlt werden.
Für die Rückzahlung kann man auch eine Ratenzahlung vereinbaren - i. d. R. sind die Jobcenter hier großzügig und man kann angemessen niedrige Raten anbieten.
Im Normalfall wird das doch angerechnet, sodass Dir Dein Lohn, abzüglich deines Regelsatzes verbleibt.