Kann mir jemand zuflussprinzip vom Jobcenter erklären?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ALG-II wird immer für einen vollen Kalendermonat gewährt (egal ob der Leistungsbezug z. B. am 31. oder 1. eines Monats beginnt oder endet) und alles was im selben Kalendermonat zufließt wird angerechnet (von Deinem Arbeitslohn werden noch Freibeträge mindernd berücksichtigt).

Wenn der Lohn erst im Folgemonat zufließt, dann braucht nichts zurückgezahlt werden.

Für die Rückzahlung kann man auch eine Ratenzahlung vereinbaren - i. d. R. sind die Jobcenter hier großzügig und man kann angemessen niedrige Raten anbieten.

GuteFrage647 
Fragesteller
 11.01.2020, 03:00

Endlich mal eine gescheite Antwort! Danke schön

0

Im Normalfall wird das doch angerechnet, sodass Dir Dein Lohn, abzüglich deines Regelsatzes verbleibt.