Erstattungsanspruch gegenüber Jobcenter, muss ich komplett zurück zahlen?

6 Antworten

Das zuflussprinzip findet nur Anwendung bei Einkommen aus einem arbeitsentgeld.

das Jobcenter wird in deinem Fall einen erstattungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen.

bedeutet, bevor du überhaupt etwas von der Agentur für Arbeit bekommst , wird geprüft wie viel an das Jobcenter gezahlt wird.

das was übrig bleibt, überweist dir die Agentur für Arbeit dann als Nachzahlung.

Du musst natürlich die kompletten 5 Monate zurückerstatten!

Du muss dann natürlich für die 5 Monaten zurückzahlen. Du kriegst nix geschenkt

Bei Antragstellung musstest Du ja angeben das dir vorrangig Leistungen von der Agentur für Arbeit zustehen.

Deshalb stellt das Jobcenter im Regelfall bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsantrag und lässt sich diese Vorauszahlung von deiner Nachzahlung auszahlen.

Solltest Du kein weiteres Einkommen haben, muss das Jobcenter für jeden Monat der Nachzahlung min. 30 Euro Versicherungspauschale berücksichtigen, die dann von deinem ALG - 1 abgezogen werden.

Nach meiner Kenntnis wird die Nachzahlung im bzw. auf den Zuflußmonat angerechnet.

Googel-Suchworte: "nachzahlung alg i anrechnung sgb ii"

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-132019-arbeitslosengeld-anrechnung-einer-nachzahlung_idesk_PI17574_HI13219154.html

Außer des ALG 2's für den Zuflußmonat sollte kein ALG 2 zu erstatten sein.

Ggf. entfällt dann der Anspruch auf ALG 2.

isomatte  03.03.2022, 08:38

Und Du denkst, dass das Jobcenter auf 5 Monate ALG - 2 als erbrachte Vorleistung verzichtet und nicht schon lange bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsantrag gestellt hat ?

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