Erstattungsanspruch gegenüber Jobcenter, muss ich komplett zurück zahlen?
Hallo, ich bräuchte euren Rat, mir stand von November 2021 bis heute Arbeitslosengeld 1 zu, weil die Arbeitsagentur 5 Monate gebraucht hat um meine Antrag zu bearbeiten, war ich gezwungen Arbeitslosengeld 2 zu beantragen damit ich meine Miete etc. zahlen kann.
Greift hier die Zuflussprinzip?
Wenn ich diesen Monat Arbeitslosengeld 1 nachträglich ausgezahlt bekomme, muss ich die komplette 5 Monat ALG2 zurückerstattet oder nur für diesen Monat?
Danke im voraus
6 Antworten
Das zuflussprinzip findet nur Anwendung bei Einkommen aus einem arbeitsentgeld.
das Jobcenter wird in deinem Fall einen erstattungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen.
bedeutet, bevor du überhaupt etwas von der Agentur für Arbeit bekommst , wird geprüft wie viel an das Jobcenter gezahlt wird.
das was übrig bleibt, überweist dir die Agentur für Arbeit dann als Nachzahlung.
Du musst natürlich die kompletten 5 Monate zurückerstatten!
Du muss dann natürlich für die 5 Monaten zurückzahlen. Du kriegst nix geschenkt
Bei Antragstellung musstest Du ja angeben das dir vorrangig Leistungen von der Agentur für Arbeit zustehen.
Deshalb stellt das Jobcenter im Regelfall bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsantrag und lässt sich diese Vorauszahlung von deiner Nachzahlung auszahlen.
Solltest Du kein weiteres Einkommen haben, muss das Jobcenter für jeden Monat der Nachzahlung min. 30 Euro Versicherungspauschale berücksichtigen, die dann von deinem ALG - 1 abgezogen werden.
Nach meiner Kenntnis wird die Nachzahlung im bzw. auf den Zuflußmonat angerechnet.
Googel-Suchworte: "nachzahlung alg i anrechnung sgb ii"
Außer des ALG 2's für den Zuflußmonat sollte kein ALG 2 zu erstatten sein.
Ggf. entfällt dann der Anspruch auf ALG 2.
Und Du denkst, dass das Jobcenter auf 5 Monate ALG - 2 als erbrachte Vorleistung verzichtet und nicht schon lange bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsantrag gestellt hat ?