Praktikumsgeld ALG2?
Hallo meine Tochter macht ihr Fachabitur mit Jahrespraktikum
sie arbeitet nun seit letztes Jahr sommer dort und bekommt 200 euro.
ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und meine Tochter lebt noch bei mir also fällt sie auch unter den Haushalt.
nun bekam sie post vom Jobcenter sie soll einkommsnachweise einreichen.
wir haben angst das verdiente geld zurück zahlen zu müssen weil wir nicht wissen ob dies angerechnet wird.
6 Antworten
Habt ihr das vorher nicht beim Jobcenter gemeldet und beantragt, oder warum soll sie erst jetzt Nachweise über Einkommen erbringen ?
Sicher werdet ihr bzw.die Tochter dann zumindest eine teilweise Rückerstattung leisten müssen, wenn du für die Tochter weiter Leistungen ohne die Berücksichtigung dieses zusätzlichen Einkommens erhalten hast.
Das Geld aus dem Praktikum ist Erwerbseinkommen und auf dieses steht der Tochter ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Wenn sie diese 200 € also Brutto = Netto auf ihr Konto bekommt, dann liegt der Freibetrag bei 120 €, diese würden dann theoretisch von den 200 € abgezogen und ergeben dann im Regelfall max.80 € anrechenbares Erwerbseinkommen und die hättest du dann für deine Tochter schon einmal jeden Monat zu viel bekommen.
Zu diesen max.80 € pro Monat kämen aber sicher noch 30 € Versicherungspauschale, ich nehmen mal an das deine Tochter schon min.18 Jahre alt ist.
Denn ab dem 18 Lebensjahr besteht ein Anspruch auf diese 30 € Versicherungspauschale, wenn man sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld hat und kein anderes Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen erzielt, auf das dann schon Freibeträge berücksichtigt würden.
In den 100 € Grundfreibetrag sind diese 30 € Versicherungspauschale schon enthalten, die Tochter kann diese aber nur einmal geltend machen, demnach hätte dann das Kindergeld voll auf ihren Bedarf angerechnet werden müssen.
So kämen dann zu diesen max.80 € anrechenbarem Erwerbseinkommen auch noch diese 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld dazu, der monatlich überzahlte Betrag sollte dann bei um die 110 € liegen und zumindest diese müssten dann zurückgezahlt werden.
Ich vermute, daß es sich bei dem "Praktikumsgeld" um Erwerbseinkommen handelt.
Falls Erwerbseinkommen, so wird dieses auf den Regelbedarf der Tochter mit 80 € angerechnet:
Von den 200 € werden 100 € Grundfreibetrag zugunsten der Tochter abgezogen und vom dann verbleibenden Rest nochmal 20 % Freibetrag zugunster den Tochter.
Was ich nicht verstehe, ist, wieso nun jemand Angst hat, das Geld zurückzahlen zu müssen. An wen zurückzahlen? An den Praktikumsgeber?
Vermutlich. Dann sollte man es aber auch entsprechend formulieren.
Der Fehler war, dass sie dieses Einkommen verschwiegen hat. Das kann man ihr als Betrug auslegen.
Hätte sie es angemeldet wären von den 200 € nur 80 € anrechnbares Einkommen zu berücksichtigen gewesen.
Grundsätzlich müssen Leistungsempfänger JEDE Veränderung der Einkommensverhältnisse mitteilen.
Hm ... Habt Ihr das nicht gemeldet?
wir haben angst das verdiente geld zurück zahlen zu müssen
Das werdet Ihr auch müssen. Während des Praktikums steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und deswegen steht ihr kein ALG II zu.
Schüler stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen ab dem 15. LJ ALG 2.
Schüler können erstens Soizialgeld bekommen. Zweitens machen sie kein bezahltes Praktikum.
Ich meine, Sie darf etwa 150€ behalten, der Rest wird von eurer Unterstützung abgezogen. Aber nicht 100% sicher
In eigener Sache: daß das bezahlte Praktikum offensichtlich schon seit fast einem dreiviertel Jahr läuft, hatte ich überlesen.
Wieso bekommzt sie denn jetzt (erst) Post vom Jobcenter? War das bezahlte Praktikum dort nicht bekannt?