Bekommt Mutter ALG2 gestrichen wenn Sohn Vollzeit arbeitet?

7 Antworten

Nein, der Sohn muss nicht für die Mutter aufkommen. Die Mutter bekommt weiterhin ihren "Hartz4"-Satz und ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft bezahlt. Den Anteil des Sohnes an den Wohnkosten trägt das Amt nicht mehr. Diese Kosten muss Sohn zahlen.

Nein als Sohn muß er nicht für die Mutter aufkommen. Er muß aber einen Mietanteil zahlen.

LaLaCelinchen 
Fragesteller
 20.08.2018, 09:45

Wird ihr das dann angerechnet das sie weniger für miete vom amt bekommt weil er einen teil tragen muss?

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Bitterkraut  20.08.2018, 09:47
@LaLaCelinchen

Ja, ntürlich, bekommt sie die Miete nicht doppelt. Sie bekommt dann nur noch ihren Mietanteil.

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maja0403  20.08.2018, 09:49
@LaLaCelinchen

Ja sicher wird ihr weniger Miete gezahlt. Das JC muß für den Sohn, der 1500-1600 Euro netto hat, sicher nicht den Mietanteil zahlen.

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markusher  20.08.2018, 09:54
@LaLaCelinchen

sie bekommt nur noch ihren mietanteil und ihren regelsatz. sohn muss seine hälfte der miete zahlen, strom, internet, telefon, lebensmittel etc - das sind kosten die mutti von ihm einziehen kann oder er gibt es ihr so.

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das einkommen des sohnes wird nicht angerechnet. sie erhält ihren regelsatz und ihren mietanteil und sohn zahlt seine anteile miete, strom, internet, lebensmittel etc an die mutter.

da sohn 25 ist gehört er nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft der mutter und einer haushaltgemeinschaft kann er mit kurzen sätzen widersprechen: ich unterstütze meine mutter nicht in geld und geldeswert. unterschrift sohn.

Das Einkommen wird wie zuvor auf den Bedarf des Kindes angerechnet, was im übrigen ab dem 25 Lebensjahr auch ohne Einkommen nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter gehört, da es ab da seine eigene BG - bei seiner Mutter bildet !

Seine Mutter bekommt also ihren Bedarf weiterhin gezahlt, dass Kind hat mit diesem Einkommen keinen Anspruch mehr und muss nun 50 % der Warmmiete, 50 % für Haushaltsstrom, evtl.50 % für Telefon / Internet selber an seine Mutter zahlen, dazu dann evtl.ein angemessenes Kostgeld für die Verpflegung / Versorgung, wenn das die Mutter weiterhin machen soll.

Ne da er schon 25 ist gehört er nicht mehr zu der selben BG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LaLaCelinchen 
Fragesteller
 20.08.2018, 09:45

Aber muss sich doch miteinbringen er wohnt doch in der selben Wohnung. Tut das Amt dann nicht kürzen da er einen Mietanteil miteinbringen muss?

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markusher  20.08.2018, 09:55
@LaLaCelinchen

das jc zahlt nur noch den mietanteil der mutter. sohn muss seinen selbst tragen, so wie auch die anderen hälftigen anfallenden kosten.

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