Verhaltensbedingte Kündigung: Sperrzeit ALG1, wie können wir die Miete bezahlen?

11 Antworten

Naja tun können hättest du Vorher schon, günstigere, Miete, neuer Job, etwas für Notfälle ansparen und so. Mir ist klar das man das nicht immer kann und noch öffter nicht will. Aber demLeben ist es halt egal was man kann der will.

Was du nun tun kannst ist eben deine Kosten so weit es geht einschränken und schauen ob du irgendwo einen Kredit zur Überbrückung bekommst.

Ansonsten halt wie du sagst möglichst schnell einen Job suchen.

Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und das umgehend, denn eine rückwirkende Zahlung bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen gibt es frühstens ab dem 1.des Antragsmonats.

Sollte tatsächlich eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen eintreten, würde auch deine Leistung vom Jobcenter entsprechend gemindert, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Nur dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt kann man derzeit erst einmal für bis zu 3 Monate um 30% sanktionieren.

Das wären dann von 506 Euro Regelbedarf 151,80 Euro weniger im Monat.

Kindergeld wäre Einkommen des Kindes und wird auf dessen Bedarf angerechnet, wenn die Frau auch Einkommen hat, also z.B.eine Rente, würde diese im Regelfall bis auf 30 Euro Versicherungspauschale auf ihren Bedarf angerechnet.

Sollte Pflegegeld bezogen werden, wäre das kein anrechenbares Einkommen.

In solchen Fällen mag ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Dieser würde aufgrund der womöglich erstmaligen Pflichtverletzung um 10% des Regelsatzes für einen (1) Monat gemindert, mithin also um ~50€.

Zu anderen (Teilhabe-)Leistungen für behinderte Personen habe ich nichts geschrieben.

Zum Jobcenter gehen und den Sachverhalt schildern. Evtl. wird die Sperre aufgehoben.

Das dürfte einen Härtefall darstellen. Eventuell kannst Du über ALG2 überbrücken. Wende Dich mal ans Jobcenter.