Sperrzeit für ALG1 bei neuen Job?

2 Antworten

Du wirst eine Sperrzeit bekommen, also kein Geld für diese Zeit erhalten. Dir ist es ja möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen und somit nicht arbeitslos zu werden. Die neue Beschäftigung ist deshalb kein wichtiger Grund.

Wenn du nicht seit mindestens 1 jahr durchgängig beschäftigt warst wird das nix mit ALG1.

Cheptner2000 
Fragesteller
 04.06.2022, 12:50

Das weiß ich

war ich aber

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Milb3  04.06.2022, 12:50
@Cheptner2000

Was soll dann die Frage? Die Antwort kennst du ja scheinbar schon.

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Cheptner2000 
Fragesteller
 04.06.2022, 12:53
@Milb3

Ja das mit dem 1 Jahr arbeiten damit alg 1 anspruch besteht.

aber nicht wie es ist wenn ich kündige und 3 wochen später eine andere tätigkeit aufnehme ob dann anspruch besteht

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Milb3  04.06.2022, 12:57
@Cheptner2000

Bei Selbstkündigung hast du doch sowieso eine Sperrfrist. Die ist doch länger als 3 Wochen. Bringt dir also nix.

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