Sperrzeit für ALG1 bei neuen Job?
Ich habe am 01.06.2022 einen Job angefangen indem ich maximal unzufreiden bin. Dieser ist befristet
Ich habe eine feste zusage für einen neuen Job am 01.07.2022 mit unbefristeten Arbeirsvertrag
Wenn ich eine kündigung bei dem befristiten Job mache(habe nur 2 Werktage Kündigungsfrist) und ich am 01.07.2022 den befristeten Job anfange steht mir den in der zwischenzeit ALG 1 zu?
Kann dadrüber irgendwie nichts aussagekräftiges in dem Merkblatt der arge finden
2 Antworten
Du wirst eine Sperrzeit bekommen, also kein Geld für diese Zeit erhalten. Dir ist es ja möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen und somit nicht arbeitslos zu werden. Die neue Beschäftigung ist deshalb kein wichtiger Grund.
Wenn du nicht seit mindestens 1 jahr durchgängig beschäftigt warst wird das nix mit ALG1.
Was soll dann die Frage? Die Antwort kennst du ja scheinbar schon.
Ja das mit dem 1 Jahr arbeiten damit alg 1 anspruch besteht.
aber nicht wie es ist wenn ich kündige und 3 wochen später eine andere tätigkeit aufnehme ob dann anspruch besteht
Bei Selbstkündigung hast du doch sowieso eine Sperrfrist. Die ist doch länger als 3 Wochen. Bringt dir also nix.
Das weiß ich
war ich aber