ALG 1 Sperrfrist umgehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es eine echte Familienzusammenführung ist, also Verheiratet / Eingetragene Lebenspartnerschaft, dürfte eine Kündigung wohl nicht zu einer Sperrzeit führen.

Mail oder ruf Deine jetzige Arbeitsagentur an und bitte um eine LEistungsberatung. Die Sachbearbeiter werden sich dann bei dir melden.

MartinSchwarz 
Fragesteller
 25.06.2020, 10:14

Top, vielen Dank. Habe ich gemacht

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MartinSchwarz 
Fragesteller
 29.06.2020, 09:55
@IntexVernichter

Der nette Leistungsberater hat einmal anonym angerufen. Random und mitten am Tag. Konnte leider nicht dran gehen und wegen der Arbeit auch mein Handy nicht den ganzen Tag auf laut haben. Ich rufe heute noch mal an.

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*Aktuell führe ich Bewerbungsgespräche in der Heimat, wäre das eventuell auch ein Grund, damit das Arbeitsamt sieht, dass ich bemüht bin?

Nein.