ALG1 und Vorstellungsgespräch in Bereich, der mich nicht interessiert?

3 Antworten

Auf Stellenangebote musst Du dich ohne einen wichtigen Grund zu haben dich nicht zu bewerben nur dann, wenn diese eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Wenn der Agentur für Arbeit deine Bewerbung schon bekannt ist, dann werden sie auch wissen wollen was das Vorstellungsgespräch ergeben hat und wenn Du nicht genommen wirst, was der Grund dafür war.

Deshalb würde ich beim Vorstellungsgespräch nichts erzählen, sollte es dann doch zu einer Einstellung oder Probearbeit kommen, dann hast Du halt zwei linke Hände.

So kommst Du dann am besten aus dem ganzen raus.

Oder Du hast ein gutes ALG - 1, also vorher entsprechend gut verdient, dann könntest Du bei weniger Einkommen von mehr als 20 Prozent in den ersten 3 und mehr als 30 Prozent in den nächsten 3 Monaten deiner Arbeitslosigkeit ohne eine Sperre ablehnen.

Das ganze regelt der Paragraf 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung, kannst Du dir einmal aus dem Internet suchen und genauer nachlesen.

Persönlich würde ich zum Gespräch gehen und da mein bestes geben.

2 Gründe:

  1. Jedes Gespräch ist eine gute Übung und wenn es nicht klappt bringt dir das dann dennoch was
  2. Wenn du angenommen wirst kannst du dich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis weiter bewerben. Da sind die Chancen oft besser als aus der Arbeitslosigkeit herraus.

Ich sähe da keine Nachteile. Kündigen geht ja immer wenn die andere Stelle fest wird.

Immer kooperieren. Was draus wird weiß man nicht. Und wie schon geschrieben ist es eine gute Übung. Also locker bleiben.