Muss ich die Stelle antreten (Vermittlung durch Arbeitsamt)?

5 Antworten

Kommt auf die individuellen Umstände an, ob es im Stellenangebot eine Rechtsbehelfsbelehrung gab und ob Du einen wichtigen Grund für eine Ablehnung hast.

Siehe im Internet, zumutbare Beschäftigung Paragraf 140 SGB - lll.

Sperrzeiten regelt Paragraf 159 SGB - lll, findest Du auch im Internet.

Es ist oft so, daß einem das Leben nicht gerade das anbietet, wonach es einem gelüstet.

Einen Job zu haben ist besser, als von Almosen, also vom Geld anderer, zu leben.

Also, nimmt man es an. Wenn man sich dann zu Höherem berufen fühlt, kann man dann wechseln.

Man kann das Bewerbungsgespräch so führen, dass man NICHT genommen wird. Nicht gerade übertreiben und total betrunken hingehen, sonst kriegt das das Arbeitsamt mit. Aber einige dümmliche Frage und Antworten können sie dir nicht krummnehmen.

Alles, was sich anbietet, muss genommen werden, sonst gibt's eine Sperre.

Wenn's Gespräch doof läuft, wollen die Dich vermutlich gar nicht 🤷🏽‍♀️💡

Du musst das nächstbeste Jobangebot annehmen. Sonst gibts kein Geld mehr vom Amt.