Bekommt man beim Arbeitsamt sperrzeit wenn man kündigt wegen neugeborenen in der Schweiz?

4 Antworten

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man erst nach Abzug der vom RAV festgesetzten Einstelltage, wobei das max. 60 sein können, sich aber normalerweise zwischen 30 und 40 Einstelltagen bewegt. Einstelltage werden in Arbeitstagen gerechnet, folglich entsprechen 40 Einstelltage acht Kalenderwochen oder ungefähr zwei Monaten. Erst danach bekommst du vom RAV 70% deines letzten Gehalts.

In Deutschland gibt es etwas, das nennt sich Elternzeit, dazu muß man nicht Kündigen , der AG ist verpflichtet den AN 1-3 Jahre freizustellen und dann steht einem Geld vom Staat zu.

Gibt es sowas nicht bei euch?

MorawiecGeorgia 
Fragesteller
 14.12.2021, 10:55

In der schweiz gibt es das leider nicht, nur mindestens 3 monate mutterschaftsurlaub

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Wenn du nicht arbeiten willst, weil du Zeit mit dem Kind verbringen möchtest stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit auch gar keinen Anspruch auf Alg. Somit erübrigt sich deine Frage, da du ohne Anspruch auch keine Sperrzeit bekommen kannst.

Das wäre das dümmste was du machen kannst.. du bekommst Elterngeld und Mutterschaftsurlaub…

auch bleibst du weiter versichert..

also bitte NICHT kündigen…

Elli113  14.12.2021, 10:42

Die Fragestellerin wohnt offensichtlich in der Schweiz. Da gibt es Elternzeit nur für maximal 14 Wochen.

In der Schweiz existiert kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Erziehungszulagen oder ähnliche Leistungen

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