schwanger aus der Schweiz zurück nach Deutschland

3 Antworten

Wenn du zurück nach Deutschland ziehst, dann verfällt deine Bewilligung und du kannst in der Schweiz keinen "Zweitwohnsitz" haben, es sei denn du hast dort eine Eigentumswohnung.

Damit du Mutterschaftgeld bekommst gilt folgendes: > Damit die Arbeitnehmerin das Taggeld erhält, muss sie während der neun Monate vor der Geburt bei der AHV versichert sein und mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben. Ausserdem muss sie zum Zeitpunkt der Geburt immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehen>

Quelle:https://www.ch.ch/de/mutterschaftsurlaub/

Also wenn du das Geld willst, darfst du auf keinen Fall kündigen.

du solltest dich frühzeitig darum kümmern , solange du noch mobil bist, meine Freundin und ich haben auch ein Kind zusammen und wir waren ständig bei Behörden, Krankenkasse und Ärzten.

Wurdest du nur entsendet in die Schweiz mit einem Deutschen Vertrag oder hast du wirklich einen kompletten Vertrag mit einer Schweizer Firma ? das ist ein Riesen Unterschied.

kirsche84 
Fragesteller
 22.02.2015, 14:41

Deswegen bin ich schon dabei mich schlau zu machen. Ich weiss halt einfach nicht, wo ich anfangen soll. Habe einen Schweizer Arbeitsvertrag bei einem Schweizer Unternehmen.

0

Wenn das Kind in der Schweiz geboren wird ist es meines Erachtens nach auch Schweizer, dich in Deutschland zu melden um Elterngeld zu kassieren finde ich jetzt nicht so super.

kirsche84 
Fragesteller
 22.02.2015, 14:22

Ich möchte ja gerne komplett zurück nach Deutschland gehen, um meine Familie dort zusammen mit dem Vater zu haben. Ich möchte dann auch gar nicht zurück in die Schweiz und mein Kind soll auch in Deutschland geboren werden. Es geht mir in keiner Weise darum, irgendwelche Systeme auszunutzen. Ich möchte lediglich bei dem Vater und meiner Familie sein und muss jetzt einfach mal herausfinden, was ich dazu alles beachten und/ oder beantragen muss.

0
kirsche84 
Fragesteller
 22.02.2015, 14:29

Und leider hilft mir deine Antwort nicht weiter. Mit keiner Silbe habe ich gesagt, dass das Kind in der Schweiz geboren werden soll und ich mir nur das deutsche Elterngeld einstreichen möchte.

0
mattnitz  22.02.2015, 14:32
@kirsche84

Dann haben wir uns wohl missverstanden, entschuldige.

Du willst also weiterhin in der Schweiz arbeiten, jedoch wieder nach Deutschland ziehen? Für einen Zweitwohnsitz benötigst du ja eine Adresse, dass wiederum würde bedeuten du hättest dann zwei Wohnungen zu bezahlen ?

0
kirsche84 
Fragesteller
 22.02.2015, 14:37
@mattnitz

Ich hab grade das Gefühl, mich völlig missverständlich ausgedrückt zu haben. Ich möchte komplett nach Deutschland zurück, werde also auch da gemeldet sein. Um aber in meinem Arbeitsverhältnis für die Zeit der Schwangerschaft und die Zeit danach bleiben zu können, muss ich entweder auch in der Schweiz gemeldet sein oder als Grenzgänger geführt werden...da ich davon nicht wirklich ne Ahnung habe, fangen ja genau hier meine Fragen an....

0
Karl37  22.02.2015, 16:09

In der Schweiz besteht das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), deshalb kann kein Kind nur durch den Geburtsort Schweizer werden.

Ist der Vater des Kindes ein Schweizer und er erkennt die Vaterschaft an, dann wird das Kind Schweizer auch wenn der Geburtsort in Deutschland sein würde.

1