Nein, zählst du nicht, da du weder offiziell gemeldet bis noch ernsthaft nach arbeit suchst.
Die Präsentationsaufgabe wird ein allgemeines Thema zum Aufgabengebiet oder alternativ auch eine übergreifende Fragestellung umfassen.
Das sich anschließende Interview wird strukturiert durchgeführt, da jedem Bewerber die gleichen Fragen gestellt werden, um im Anschluss die Antworten und Argumentationen miteinander vergleichen zu können.
Empfehlenswert ist sicherlich sich mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Allgemeinen zu beschäftigen und der ausgeschriebenen Funktion. Vielleicht hast Du sogar aus Kundensicht ein eigenes Erleben/ Vorstellung von der Stelle.
Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de/ueber-uns und ergänzend in der Broschüre Der Weg zur Arbeit, die Bundesagentur für Arbeit stellt sich vor. (Download am Ende der Seite)
Informationen findest Du im Steckbrief:
https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/steckbrief/100809
Mathe ist schon wichtig, da mathematische Kenntnisse im Leistungsbereich notwendig sind. In der Praxis ist es mit Zahlenverständnis und allgemeinen Rechenarten ausreichend. Höhere Mathematik ist m.E. nicht notwendig.
Du hast vermutlich die zweite Option der angebotenen Verifizierungsmöglichkeiten genutzt.
Der dortige QR Code ist bspw. für google-Authenticator. Mit der App scannst du den qr Code und kannst dann das jeweilige einmalkennwort (TOTP) sehen und gibst dies darunter in der Zeile ein. (So ist es aber auch klar beschrieben. Wer lesen kann ...)
Wie wäre es mit Bewerbungen schreiben...?
Wer nur 50% seiner bisherigen Arbeitszeit in aktive Stellensuche investiert, ist Vollzeit beschäftigt!
Während der Sperrzeit gelten alle anderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld weiter. Daher auch das Thema der Erreichbarkeit und Wahrnehmung von Terminen.
Außer du kündigst und meldest Dixh dann erst nach den 12 Wochen sperrzeit bei der Arbeitsagentur.
In diesem Fall sind natürlich Klärungen zu den anderen SV-Zweigen notwendig (KV, PV, RV).
Ab 16 J. ; zusätzlich sollte das Alter auch nachweislich (PostIdent, AusweisID, videoIdent ) geprüft werden und bei allen Plattformen nachgeholt werden.
Die frühzeitige Meldung(3 Monate vorher) wurde eingeführt, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Schon im eigenen Interesse solltest Du Dich auf Vermittlungsvorschläge bewerben.
Maßnahmen (bewerbungstraining, etc) oder Qualifizierungen werden Dir, sofern notwendig, erst mit Eintritt der Arbeitslosigkeit angeboten werden.
Voraussetzung für die Zahlung ist die rechtzeitige Arbeitslosmeldung.
Wenn der Partner sich korrekt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der (zuständigen) Arbeitsagentur gemeldet hat, dann beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (21.03.). Ausgezahlt wird das Geld jeweils rückwirkend am Ende des Monats.
Je nach Schulbildung bietet sich da eine Ausbildung oder Studium bei der Bundesagentur an.
Lass Dich von der Berufsberatung beraten oder schau Dir auf BerufeNet den Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw den Studiengang an. Weitere Informationen findest Du unter www.arbeitsagentur.de/bakarriere und insbesondere für das Studium unter www.hdba.de
Die Arbeitsagenturen entscheiden über die Förderung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Informationen findest Du im Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba035860.pdf
Eine eigenständige Kündigung führt, wenn im Anschluss Alg I beantragt wird, in der Regel zu einer Sperrzeit.
Aus meiner Sicht empfiehlt sich sicherlich eher ein Aufhebungsvertrag. Dieser ist gewöhnlich nicht an Fristen gebunden und kann somit auch kurzfristig geschlossen werden.
Jedoch ist, wenn die Arbeitslosigkeit wegen vorzeitiger Exmatrikulation innerhalb eines Jahres nach Arbeitsaufgabe Eintritt, immer noch sperrzeitrelevant.
Ist das Studium bzw der Abschluss am Ende auch für deinen jetzigen AG interessant? Dann will wäre m.E ein Sabatical oder unbezahlter Urlaub ggf auch eine Lösung.
Da bist du nicht alleine. Die Community ist groß, aber eher schüchtern.
Du solltest Dich, wie bereits von den Vorrednern erwähnt unverzüglich arbeitssuchend melden. Das geht auch online. Diese Möglichkeit solltest du nutzen, da in fast allen Arbeitsagenturen die Versprachen nur noch terminiert möglich sind.
Die online Kanäle der Arbeitsagentur erreichst du unter www.arbeitsagentur.de/eservices
Wenn du die Ausweisfunktion deines Ausweises nutzt, kannst du die Arbeitslosmelduung auch online durchführen. Wichtig ist jedoch, dass das Ende der Krankschreibung bereits bekannt ist.
Eine Neuberechnung erfolgt erst dann, wenn ein neuer Anspruch erworben wird
Heißt in der Regel mindestens 12 Monate arbeiten. Danach gibt es gesetzliche "Vorteilsprüfungen".
Näheres findest du im Merkblatt 1 der Bundesagentur.
Infos zur BAB erhälstvdu unter
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Den Antrag kannst du online über die eServices stellen.
Die persönliche arbeitssuchend-/-losmeldung wird in den arbeitsagenturen gewöhnlich über den Empfang gesteuert. Dieser übernimmt die Anmeldung und gibt den Mitarbeitern, die Deinen Zeitslot übernehmen, die Info, dass Du da bist.
Selbst wenn Du dann gemeinsam mit unterminierten Kunden wartest, wirst Du dann dennoch pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit aufgerufen.
Grundsätzlich kannst Du Dich natürlich arbeitslos melden.
Die Agentur für Arbeit wird jedoch die Sperrzeit prüfen.
Ich gehe davon aus, da auch ein nahtloser Übergang von Arbeit in Ausbildung möglich gewesen wäre, dass eine solche Sperrzeit eintritt.
Geldzahlungen wirst Du daher vermutlich nicht bekommen. Es könnte jedoch trotzdem sinnvoll sein, da mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit der Anspruch entsteht und dieser erst nach vier Jahren verjährt. Da niemand weiß was nach deiner Ausbildung geschieht, könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld eine gute Rückfallebene sein.
Maßgeblich ist das Alter an dem Tag, an dem der Anspruch entsteht.
Was ist das für eine Frage? Verhalte Dich einfach entsprechend der Spielregeln und Du brauchst keine Sanktionen zu befürchten.