Hafte ich als Entwickler einer WordPress-Website für Plugin-Fehler?
Ich bin WordPress-Entwickler. Vor vielen Jahren hatte ich mal eine WordPress-Website für einen Kunden erstellt. Die Website enthält kostenlose Plugins von Drittanbietern.
Eigene AGB hatte ich damals noch nicht.
Jeden Monat führe ich die Wartung für den Kunden durch, für kleines Geld, Problembehebung ist nicht inklusive. Vereinbart ist, dass ich die verfügbaren Plugin-Aktualisierungen vornehme.
Jetzt ist nach der letzten Plugin-Aktualisierung ein Fehler in einem Plugin aufgetreten und ich habe dem Kunden ein Angebot für die Behebung des Problems gemacht. Er möchte nicht dafür zahlen und meint, dass ich dafür hafte.
Wie ist hier genau die Gesetzeslage? In meinen aktuellen AGB habe ich genau geklärt, dass ich für Plugin-Fehler nicht hafte, allerdings hatte ich zum Zeitpunkt der Erstellung der Website noch keine AGB. Hafte ich für Fehler? Und wenn ja für bis zu wie viele Jahre nach Website-Erstellung?