Ist diese vorvertragliche Information im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag seriös?

2 Antworten

Ja ist seriös und üblich.

die Gewährleistung ist, solange diese nicht verkürzt wird auf 1 Jahr, 2 Jahre gültig.

Niemand gibt dir aber Gewährleistung für 2 Jahre, deshalb diese Klausel.

Garantie ist wieder was anderes.

Das mit Aktualisierungspflicht ist auch üblich. Hierbei geht es um Softwareupdates für Radio/ Navi etc.

Ich würde es eher Vorsicht nennen.

  • Er kürzt die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr. Das kann er machen, wenn er Händler ist. Von Privat zu Privat könnte er diese sogar ausschließen
  • Außerdem will er nicht, dass du mit der Karre zu ihm kommst für irgendwelche Software Updates usw.

Das alles könnte man allerdings auch noch im Kaufvertrag selbst festhalten, wobei ich vermute, dass er dafür ein Formular von mobile.de oder so verwendet und deshalb dieses, ich nenne es jetzt mal Addendum hinzufügt.