Zuchtstop im Kaufvertrag?
Hallo,
eventuell kann mir hier wer weiterhelfen...
Ich interessierte mich sehr für eine Dalmatiner-Hündin (VDH) mit dem Ziel, sie eventuell zur Zucht einzusetzen. Vor Vertragsunterzeichnung wartete ich die AEP-Ergebnisse ab – alle Welpen sind beidseitig hörend und laut Züchterin gesund. Kurz vor Vertragsabschluss teilte man mir jedoch mit, dass nur eine Hündin zur Zucht vorgesehen sei, die die Züchterin selbst behält. Die von mir gewählte Hündin gelte laut ihr von "mehreren" Züchtern als nicht zuchttauglich, aufgrund der Punkte und der Körperhaltung u.s.w – weshalb ein Zuchtverbot im Kaufvertrag festgehalten werden solle. Da ich eine Bindung zur Hündin aufgebaut habe, frage ich mich nun, ob ein solches Zuchtverbot rechtlich zulässig ist – zumal die endgültige Zuchttauglichkeit ja erst später offiziell festgestellt wird.
Danke im Voraus!