Kaufvertrag – die neusten Beiträge

Nicht gelieferte Artikel und Mängelartikel kein Betrug?

Privatkäufer kaufte auf einer Online-Verkaufsplattform von Privat einen Konvolut gebrauchte Kleidung, 60 Teile zum Kaufpreis von Euro 600,--von zwei bestimmten Markenherstellern gebraucht, angegeben war sehr guter Zustand. Auf Frage ob die Sachen wirklich keine Mängel haben, erklärte der Verkäufer explizit, dass sie alle im gepflegten Zustand seien und seine verstorbene Frau sehr darauf geachtet habe. . Von ca. 30 Teilen schickte er Fotos mit mehreren Kleidungsstücken auf einem Foto, auf dem man die Sachen entfernt sah. Und von anderen nicht, weils ihm zuviel war , alle 60 Teile zu fotografieren.

Angekommen sind dann beim Käufer nur 55 Teile, davon 6 Teile von fremden Marken, die der Käufer gar nicht bestellt hat, und 27 Teile , die Mängel hatten, (Flecken, Gewebeschäden und Löcher, sogar richtig große Löcher) Insgesamt sehr ungepflegt, schmuddelig und sehr unangenehm riechend, mit Hundehaaren. Nur 22 Teile sind wie beschrieben im sehr guten Zustand. Gut man kann die 22 Teile, die ok sind, waschen und lüften und von Hundehaaren entfusseln. Darüber will der Käufer hinwegsehen.

Darüber hinaus fehlen 14 Teile, die der Verkäufer auf Fotos geschickt hatte und für die der Käufer den Kauf auch zusagte und bezahlte. Die hat der Verkäufer gar nicht geliefert.

Der Käufer hat reklamiert und folgende Forderungen an den Verkäufer gestellt:

1) 6 falsch gelieferte Artikel und 27 Mängelartikel soll der Verkäufer zurück nehmen und Geld zurück

2)die nicht gelieferten 14 Artikel soll der Verkäufer nachsenden, und je nachdem ob auch Mängelartikel dabei sind, ebenfalls zurücknehmen und Geld zurück

so dass der Käufer am Ende nur die Sachen behält und bezahlt , die wie beschrieben sind.

Der Käufer will die 22 Artikel, die ok sind , behalten und die restlichen 14 fehlenden Artikel nachgeliefert bekommen.

Der Verkäufer hingegen will alles komplett zurück, heißt , der Käufer darf die 22 Sachen, die ok sind, nicht behalten und bekommt auch die fehlenden 14 Teile nicht nachgeliefert. Der Verkäufer macht den Käufer zudem auf eine unterirdische widerliche Art nur lächerlich und pfeift auf Käuferrechte und auf Erfüllung vom Kaufvertrag. Auf den Rückversandkosten bleibt der Käufer auch sitzen.

Polizeibeamter zu dem Fall, es sei kein Betrug, denn schließlich würde der Verkäufer alles komplett zurück nehmen . Was aber mit den fehlenden 14 Teilen, die der Käufer laut Fotos auch gekauft hat, aber nicht geliefert worden sind? Ist das kein Betrug?

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Was meint Ihr zu diesem Fall und wie seht Ihr das rechtlich? Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich?

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Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

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Sattel neu Kauf - unzufrieden mit Service?

Hallo an alle!

Folgendes Problem:

Ich habe für mein Pferd einen Sattler kommen lassen da ich kein gutes Gefühl mehr mit meinen Sätteln hatte. Irgendwie war Pferdi unzufrieden.

Da der bisherige Sattler aber immer beteuerte das die (nicht dort sondern privat gekauften) Sättel das beste sei was ich von der Stange für dieses Pferd haben könne, aber zuletzt auch katastrophal gepolstert hatte (nach der Nachbesserung ging es), ließ ich jemand andern kommen. Logisch.

Die Dame konnte genau das nicht anpassbare Problem der aktuellen Sättel logisch benennen, legte einen (!) Sattel auf und fing an diesen in den Himmel zu loben, läge wie ein Maßsattel. Naja gut, ich bin ihn geritten und tatsächlich lief Pferdi soweit super zufrieden. Andere zum testen die gehen würden hätte sie jedoch nicht. Nach etwas Bedenkzeit wurde eben dieser Sattel bei ihr bestellt. Nun ja, inzwischen warte ich 8 Wochen auf den Sattel mit angekündigten 6 Wochen Lieferzeit, werde mindestens 2 weitere Wochen warten müssen und bin aktuell ohne Sattel.

Keinerlei Kommunikation der Sattlerin, immer nur auf Nachfrage meinerseits. Dann die immer längere Lieferzeit mit vertrösten, musste auch einen Monat auf einen Termin warten... Ich bin unzufrieden. Jetzt ist der Sattel natürlich bestellt und hoffentlich auf dem Weg. Meine Trainerin wird ihn bei Ankunft genau unter die Lupe nehmen.

Wenn der Sattel nicht passt und auch nach Nachbesserung nicht entsprechend liegt, habe ich ein Rückgaberecht? Oder kann ich Theoretisch die Bestellung jetzt noch stornieren ohne zusätzliche Kosten? Wie sieht es rechtlich aus? Unterschrieben ist der Kaufvertrag ja. Aber bin natürlich von entsprechender Leistung ausgegangen die ja doch sehr zu wünschen übrig lässt...

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Fahrzeugkauf problematisch?

Hallo, hab letzte Woche Samstag ein Auto angeschaut und es beschlossen zu kaufen. Weil es Mängel gab, habe ich dem Kauf nur zugestimmt, wenn diese behoben werden. Der Verkäufer war einverstanden. Er gab mir den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie den letzten TÜV -Bericht, damit ich es für die Überführungsfahrt schon anmelden kann. Seinen Personalausweis habe ich sicherheitshalber abfotografiert. Eine Vorauszahlung wollte der Verkäufer nicht. Es war geplant, dass es heute (also Samstag 16.11.24, eine Woche später bezahlt und abgeholt werden kann. Den Kaufvertrag hätte ich heute schriftlich unterschreiben lassen.

Folgendes kam mir seltsam vor: Es gab kein Scheckheft und der Verkäufer war nicht der selbe wie der Eigentümer laut Papieren. Er hat es im Auftrag eines Familienangehörigen verkauft. Die FIN im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein stimmen überein. Am Auto hab ich es nicht nachgeschaut (Hätte ich unbedingt machen sollen).

Die Reparatur ist nun allerdings nicht fertig geworden. Habe dem Verkäufer noch eine Woche Zeit gegeben. Das Auto ist jetzt schon auf mich angemeldet und versichert, das Kennzeichen habe ich.

Kann es für mich problematisch werden, wenn er mit dem Auto etwas anstellt? Hafte ich dann?

Da ich den Fahrzeugbrief habe und nun mein Name drin steht,bin ich ja auch der Eigentümer des Autos. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen, wenn er damit was anstellen sollte? Mir ist auch klar, dass es nicht die feine Art ist, aber welche Möglichkeiten hätte ich?

Dankeschön für eure Antworten

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Gebrauchtwagen - vom Kaufvertrag zurücktreten?

Auto - Zurücktreten vom Kaufvertrag 

Hallo Zusammen, 

eventuell hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem oben genannten Topic.

Ich habe mir im Februar diesen Jahres ein gebrauchtes Auto bei einem Händler in Stuttgart geholt. Vor Kauf war alles super & auch der Händler freundlich. 

Kurz nach Kauf kamen eine Probleme ans Licht. Defekte Sitzheizung, Hinterachse knackt, led vom Schalter defekt, Kofferraum-Klappe schließt nicht ect. 

Daraufhin stand das Auto 3 1/2 Wochen beim Händler, der auch die Sitzheizung repariert hat, aber alle anderen Fehler nicht. Laut dem Händler stand das Auto auch 2 Wochen bei BMW zur Diagnose, die ebenfalls nichts feststellen konnten. Ich habe lediglich eine Rechnung über die Bestellung der neuen Sitzmatte erhalten. 

Ich habe dann selber recherchiert & bei der BMW-Filiale nachgefragt, wo die Sitzmatte bestellt wurde. Dort wurde mir versichert, dass das Auto nie dort zur Diagnose stand und lediglich nur die Teilebestellung für das Fahrzeug vorliegt. Dieses habe ich auch schriftlich bestätigt bekommen. 

Des Weiteren war ich vor kurzem bei BMW in unserer Nähe, um den Geräusch auf die Ursache zu gehen. Dort wurde mir empfohlen umgehend Rechtsbeistand zu holen. Hierzu habe ich jetzt am Donnerstag auch einen Termin…

Ebenfalls habe ich mehrfach schriftlich vom Händler, dass alles Fehler, bis auf die Sitzheizung, nicht festgestellt werden konnten.

Hat jemand hier Erfahrungen & kann einschätzen, wie die Möglichkeiten sind aus dem Vertrag rauszukommen? 

Ich habe dem Händler mehrfach die Möglichkeit gegeben, den Fehler auszubessern und wurde von oben bis unten belogen. 

Der Kauf fand im Februar statt.

Danke euch und liebe Grüße!

Jannik

Kaufvertrag, zuruecktreten

Wie lange müsste man ungefähr warten bis ein neues Handy das Oppo Find X2 Pro neu auf Kleinanzeigen aufgeucht?

Ich bin seit 2 Monaten auf der Suche nach einem Oppo Find X2 Handy das vor einigen Jahren rauskam. Ein neues Handy würde ich mir niemals holen weil die Unterschiede nicht allzu groß sind und mir der Oppo ausreicht. Kein anderes Handy möchte ich haben

Es sollte entweder neu sein oder Zweithandy das entweder nie oder nur 1-2 Monate benutzt wurde. Dabei darf es keine Mikrokratzer haben.

Ich habe damals vor 6 Wochen zu Begin sofort ein nagelneues unbenutztes Gerät gefunden und den Preis auf 180€ runter handeln können. Das Problem war, das ich ihn wahrscheinlich verärgert habe und er es mir dann nicht mehr verkaufen wollte. I

Ich habe mit ihm ein Termin ausgebacht um 20 Uhr. Dir Strecke ist ca. 370km lang und ich wollte ein Carsharing Auto nehmen. Leider hat keines funktioniert und in bin in Panik gefallen indem ich mit dem Taxi hin und her gefahren bin. Nach hause eine andere Kreditkarte holen, Zur Bank Geld einzahlen und die einzelnen Autos ansteuern. Das hat mich über 100€ Taxi Geld gekostet. Im Endeffekt konnte ich den Termin nicht einhalten und musste ihn absagen. Doch das hat ihn sauer gemacht sodass er nie mehr geantwortet hat.

Ich habe ihn dann noch das Angebot gemacht das er selber entscheiden könne wann ich vorbei komme und 20€ zulege weil das Problem mit dem Carsharing geklärt werden konnte am nächsten Tag. Doch er hat den Kontakt abgebrochen.

Derzeit gibt es nur stark gebrauchte im Internet. Für ein neues versiegeltes würde ich sogar 250€ bezahlen. Man muss bedenken das Handy ist schon mehrere Jahre alt.

Wie lange muss man ungefähr damit rechnen bis bei Ebay Kleinanzeigen ein neues Exemplar zum Verkauf auftaucht oder wenigstens eins das nur kurz getestet wurde? Ich wünsche mir nichts anderes als dieses Modell und würde mich riesig freuen wenn es möglich wäre an so ein Handy dran zu kommen.

Vor einigen Tagen wurde ich übers Ohr gehauen. Es gab eine Anzeige und ich stellte ihm die Fragen ob es Mikrokratzer hat und wie lange es genutzt wurde. Die Fragen wurden geschickt umgangen. Er meinte das Handy sei neu. Ich bin dann die 150km hingefahren und das Handy war völlig benutzt und hatte große Kerben und Kratzer an den Rändern. Es war also alles umsonst.

Vielleicht kennt hier jemand einen der das Handy neu verkauft. Das wäre mein größter Wunsch. Viele mögen das nicht verstehen doch ich wollte dieses Handy schon immer selber haben.

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Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

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