Kaufvertrag – die neusten Beiträge

Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?

Man fährt in ein relativ weit entferntes Autohaus und schließt dort einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ab. Man sagt dem Verkäufer, dass es sehr wichtig ist, dass man das Auto noch in den zwei verbleibenden Ferienwochen abholen kann, weil man außerhalb der Ferien dazu nicht in der Lage ist wegen Beruf und man den Sohn auf das Abitur vorbereiten muss. Der Autoverkäufer sagt, das sei überhaupt kein Problem, das Auto würde in der nächste Woche den TÜV kriegen und die Fahrzeugpapiere würden wir dann in 10 Tagen erhalten, dann könnte man das Auto zulassen und anschließend abholen. Man schließt einen Kaufvertrag mit festem Abholungstermin ab.

10 Tage später sind die Fahrzeugpapiere nicht angekommen. Man ruft beim Autohändler an, doch der ist beschäftigt und ruft erst einige Tage später zurück und erzählt, dass er leider vergessen hat, die Papiere loszuschicken. Dadurch ist die Abholung am Abholungstermin nicht möglich, weil das Fahrzeug ohne Papiere nicht zugelassen werden kann. Der Verkäufer sagt, er werde die Papoere sofort losschicken und man könne das Fahrzeug in der nächsten Woche abholen. Doch weil die Ferien da schon zu Ende sind, kann man das Auto in den nächsten zwei Monaten nicht abholen, weil die Hin-und Rückfahrt ins (relativ weit entfernte) Autohaus plus einige Stunden Warten bei der Zulassungsstelle zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die für Beruf und Lernen mit dem Sohn auf das Abitur benötigt wird. Der Verkäufer sagt, sie können das Auto gerne erst in zwei Monaten abholen, aber das verlangt horrende Lagerkosten.

Nein 90%
Ja 10%
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Nach Autokauf bemerkt...Fehlende Handbremse?

Hallo. Ich habe im Oktober 2018 einen BMW 320'er Touring von einem angeblich privaten Verkäufer gekauft. Der BMW stand aber bei einem Händler auf dem Gelände...angeblich nur vom Verkäufer der Kumpel, der das Gewerbe betreibt. Ich, mein Freund und der Verkäufer fuhren Probe und entschieden uns für das Auto. Als wir zur Probefahrt aber eingestiegen sind, sagte der Verkäufer, dass wir die Handbremse nicht ziehen sollen, da das Seil gerissen ist. Ich fragte ihn, was so etwas kosten würde und er meinte " Aaahhh...des is ned teuer "! Wir kauften das Auto, mussten ihn aber noch stehen lassen, weil er abgemeldet war. Ich machte eine Anzahlung und bekam die Papiere, die ich für die Zulassung benötigte, ausgehändigt! Einige Tage später, holten wir den BMW ab und stellten ein paar andere Mängel bei der längeren Fahrt von 70 km fest! Sitzheizung funktionierte usw. Nach einer geraume Zeit, knackste irgendetwas vorne u das Auto. Daraufhin zur Werkstatt, die mir einen neuen Querlenker einbauen musste. Das war für mich ja noch i.O.....aber auf einmal, sagte die Werkstatt, sie dürfen mir den BMW nicht mitgeben, da er keine Handbremse hat u das lebensgefährlich werden kann! Es war nicht nur ein gerissenes Seil sondern es war von der Handbremse gar nichts vorhanden! Ich musste unterschreiben, auf eigene Verantwortung zu fahren! Hatte auch keine Zeit, mich danach drum zu kümmern! Jetzt habe ich den Monat TÜV und ließ mein Auto in einer Werkstatt prüfen, was gemacht werden muss. Nun war es amtlich, dass ich wirklich keine Handbremse hatte! Reperaturkosten ca 500 €!!! Auf den Fotos kann man erkennen, dass es mit Absicht gemacht wurde, dass die Bremse entfernt wurde, da alles verrostet und morsch war! Jetzt meine Frage...." Kann ich den Verkäufer, dafür verantwortlich machen und die Kosten von ihm verlangen? Vielen Dank im Voraus!!!

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Autokauf - Vorabüberweisung des Geldes?

Hallo,
habe kürzlich einen Kaufvertrag über ein Auto im Wert von knapp 7000€ abgeschlossen. Der Händler möchte, dass ich ihm das Geld überweise, damit er kein Bargeld in der Filiale herum liegen hat (Sicherheitsrisiko, kann ich durchaus verstehen).
Im Internet liest man, dass man beim Gebrauchtwagenkauf keine Vorabüberweisungen machen sollte, ehe man die Fahrzeugpapiere nicht bekommen hat.
Ich habe dem Händler einen Großteil des Geldes (5000€) bereits überwiesen. Im Kaufvertrag steht nichts dazu, wann das Geld überwiesen sein muss, nur, dass man "bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen" an den den Vertrag "gebunden sei".
Ist es in Ordnung, wenn ich das Geld für den Wagen erst bei Abholung überweise? Da der Chef noch im Urlaub ist, ist die angebundene Werkstatt noch geschlossen. Auch soll nach dem Urlaub vom Chef noch eine kleine vertraglich vereinbarte Reparatur (im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt) dort noch erledigt werden. Der Wagen ist auch noch nicht wieder zugelassen. Deswegen ist vereinbart worden, dass der Wagen dort noch bis Mitte nächster Woche stehen bleibt.

Ich kann die Überweisung ja per Online-Banking vor den Augen des Chefs ausführen, der Großteil des Wagens ist letztlich ja bezahlt und den Rest überweise ich auch. Nur bin ich wegen den Empfehlungen im Internet zum Thema Vorabüberweisungen verunsichert, schließlich habe ich außer einem Gebrauchtwagenkaufvertrag und einer Ausgabe von 5000€ bisher nichts in den Händen. Was sagt ihr dazu?
Über ernst gemeinte und bevorzugt auch sach- und fachkompetente Antworten würde ich mich freuen.
Danke

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Moped Verkauft Käufer will zurück geben Ohne Kaufvertrag?

ich habe mein Moped verkauf.ich habe ihm die Bekannten mängel benannt undzwar nur, das der Anlasser ab und zu meiner schätzung nach rumzickt das sie ab und zu Anspringt und manchmal anschieben müsse. er fuhr und sagte Perfekt schaltet gut beschleunigt gut ich nehme sie.Als er wieder kam, fragte ich noch : „Willst sie nochmal fahren“ er sagte nein haben wir schon. am Nächsten tag schreibt er mir hey ich würde die gerne Zurückbringen das fahrzeug Die Kupplung packt nicht zu bzw Fährt einfach. dann sagte er noch ich habe ne Neue Batterie eingebaut. Jetzt springt sie mir nicht mehr an da er nur e Starter Benutzt und Anschieben noch nicht probierte. ich bring sie später zurück.ich sagte nein ich nehme sie nicht ich sagte das es Ohne Gewährleistung oder Rückgabe ist der Kauf vor ort. Schieb sie doch mal an wie ich es sagte das es rumzicken tut , Sagte ich ihm. Hätte ihm ned gepasst er rief seinen Anwalt an und Sein Vater mich. sein Vater Vollkommen Frech, Unfreundlich und nicht Repsektvoll am Telefon,“ pass mal auf die Maschine springt nach einem Tag nicht an habe meinem Anwalt angerufen ich habe 2 Jahre Gewährleistung und 2 Wochen Rückgabe recht entweder sie kommen mir entgegen odee sie hören vom Anwalt .“ und legte auf, Habe ihn nicht unterbrochen da ich dachte wir klären das wie normale menschen und er würde mixh auch mal Sprechen lassen , wir telefonierten 2 mal und habe mich immer Am Ton gehalten, und er vergriff sich einmal! ich sagte das es nicht entgegen gekomme ist sondern ein Ultimatum, danach hieß es ich solle Kooperieren was totaler schwachsinn ist da ich sozusagen nur gedroht wurde. Ich habe ihn gefragt was das soll mit dem 2 Jahre also Hafte ich wenn in einem Jahr der Motor kaputt ist auch dafür ? Dann behauptete er „ Nein nur wenn ich unzufrieden mit dem Fahrzeug bin als Wirklich unzufrieden „ ich sagte dann „ Also wenn du in 1 Jahr bock auf mejr leistung hast und die Maschine schon 10tsd km gefahren bist kannst du wieder kommen und sagen ich will was größeres und mein geld zurück bin doch kein Händler und selbst das tut keiner das ich nicht lache“ er antwortete nicht indirekt auf das sondern drohte wieder mit dem Anwalt , ich habe ihm mehrfach gesagt schieb sie an es zickt, vorallem wenn man den E starter weis gott wie lange Orgeln lässt. kann die ZK auch mal Nass Sein, er baute sie aus und sagte sie ist trockener als ne Wüst. Jetzt lässt er es dem Anwalt Klären.jetzt meine Frage, Bei ihm Funktioniert sie nicht die Kupplung packe angeblich nicht behauptet er. Und sie Springe nicht mehr an. Wie ich sie ihm gab war die tip top.Er baute ne Neue Batterie ein, und Baute die ZK aus bzw Prüfte sie nach, dazu muss man den Kompletten Tank ausbauen und hat von dort Zugriff auf alles, ist dann Offiziell von ihm Verbastelt worden und so hafte ich ja nicht für oder ? Kann er mir dann wirklich mit dem Anwalt kommen ? Was ist das für ne 2 Jährige Gewährleistung habe sowas schlechtes noch nie gehört, vor allem als Privat verkauf.was mach ich jetzt?

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