Auto - Schenkung oder Vertrag?
Hallo zusammen,
Folgendes Problem. Meine Tante will mir ihr Auto verschenken. Sie hat nicht mehr lange und will das Auto in guten Händen wissen. Ihr Sohn ist gerade erst 10, er bzw. Ihr Ex (nicht verheiratet) sollen das Auto nicht bekommen ( aus Vers. Gründen).
Zu meiner Frage: was wäre da sinnvoller für meine Tante und mich .. sollen wir einen Schenkungsvertrag oder einen Kaufvertrag abschließen.
Ich will mich gegenüber dem Erben absichern und unnötige Rechtstreitigkeiten vermeiden. Finanzamt und Steuern wären da auch so eine Sache.
Andere meinten, ich soll den Wagen von ihr für 400 Euro abkaufen. Ich habe nicht viel Geld und meine Tante auch nicht.
Hat da jemand Erfahrungen oder Wissen, was sinnvoller ist? Google hab ich schon durchforstet, aber es ergab sich keine klare Antwort vor allem wegen der Anfechtbarkeit.
5 Antworten
Eine Schenkung ist fein. Wenn das Auto nicht ihr einziges VErmögen ist und es nicht mehr wert ist als 20.000€, so gibt es damit auch keine Probleme.
Ich glaube das Auto ist ihr einziges Vermögen. Ansonsten hat sie Schulden.
Schenkungen könnten rückgängig gemacht werden. Und Kaufverträge soweit ich weiß auch, wenn klar ist, dass der Artikel für viel weniger verkauft wurde, als tatsächlich erzielt werden könnte.
Am rechtssichersten wärt ihr also mit einem Kaufvertrag, der einen fairen, aber im Vergleich nicht allzu niedrigen Preis beinhaltet.
Aussage basiert auf dem was ich glaube zu wissen.
Am Besten mit Kaufvertrag, mit dem realen Wert als Kaufpreis. Dann ist es steuerlich nicht relevant und die Familie kann es nicht anfechten. Sie soll unterschreiben mit Zusatz "Kaufpreis in bar erhalten". Wieviel Du ihr wirklich gibst bleibt Euch überlassen.
Einfach mit ihrer Vollmacht auf dich zulassen und versichern.
Da der Kfz-Brief (heißt heute anders) auf ihn umgeschrieben wird schon.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, wie der Kfz-Brief seit Jahren heißt, ist zumindest in Deutschland kein Eigentumsbeweis, und das steht dort sogar:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz
Kaufvertrag !
Mit einer REALISTISCHEN Summe!
Ob du deiner Tante das Geld dann wirklich geben musst oder nicht ist ja eure Sache ;-)
Schenkung ist 10 Jahre anfechtbar und auch 1€ Verträge klappen nicht zwingend
Dadurch erwirbt man allerdings kein Eigentum.