Von Autokauf zurücktreten?
Hallo Community,
ich habe mir Montag ein Auto gekauft und das Auto am Freitag abgeholt.
Das Auto wurde als gecheckt und geprüft vom Händler mit Gewährleistung verkauft.
Nun habe ich das Auto 2 Tage gefahren und habe viele technische Probleme gehabt.(Plötzlicher Leistungsverlust auf der Autobahn, defektes Thermostat, Bremsstörung, Licht ausgefallen)
ich bin tatsächlich gerade mal 200km gefahren.
Als ich die Fahrgestellnummer gecheckt habe, ist mir aufgefallen, dass das Auto 3 Unfälle hatte. (Front, Linke Seite und Heck)
Ich habe das Auto finanziert, kann man in so einem Fall von Kaufvertrag zurücktreten?
Ich meine ja das Auto hat Gewährleistung, allerdings denke ich, dass die Reparturkosten sich für den Händler selbst bsp. Turboschaden nicht lohnen werden.
danke im Voraus
Ich habe das Auto finanziert
Unter Mitwirkung des Haendlers oder voellig unabhaengig von diesem?
Mit Wirkung des Händlers
3 Antworten
Jetzt mal unabhaengig von deinen Gewaehrleistungsanspruechen (die willst du ja nicht geltend machen, sondern du willst das Auto wieder loswerden): Wenn die Finanzierung unter Mitwirkung des Haendlers zustand gekommen ist, hast du hinsichtlich des Finanzierungsvertrag ein vierzehntaegiges Widerrufsrecht, das sich dann auch auf den Kaufvertrag auswirkt. Machst du von dem Widerrufsrecht Gebrauch, bist du auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.
Voraussetzung ist aber, dass du den Vertrag als Verbraucher geschlossen hast und nicht als Unternehmer.
Nein. Du musst eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn diese verstreicht kannst du zurücktreten.
Wenn da so viel in Argen liegt solltest du aber am besten mit einem Anwalt sprechen sofern der Verkäufer nicht auf eine Rückabwicklung eingeht, dann könntest du evtl. neben grundlegender Reparaturen noch den Kaufpreis mindern oder soetwas.
Keine Ahnung. Klingt mir etwas dubios.
Ich denke da solltest du einen Anwalt fragen bevor du irgendwo widerrufst und dann plötzlich ohne Finanzierung dastehst aber mit Kaufvertrag. Oder anderes.
Wird der Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, ist er auch nicht mehr an den damit verbundenen Kaufvertrag gebunden (BGB § 358 Abs. 2).
Dass hier beide Vertraege miteinander verbunden sind, ergibt sich aus BGB § 358 Abs. 3:
Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder über die Erbringung einer anderen Leistung und ein Darlehensvertrag nach den Absätzen 1 oder 2 sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient.
Wenn im Kaufvertrag Unfallfreiheit zugesichert wurde, hast du auf jeden Fall Wandlungsrecht. Ansonsten hat der Händler erstmal das Recht auf Nachbesserung.
Mir wurde kein Unfall genannt, es sind auch keine Unfälle im Kaufvertrag aufgelistet.
Händler sind doch verpflichtet Unfallschäden oder einen Wagen als Unfallwagen anzugeben?
gehe von aus, dass ihm die Unfälle auch nicht bekannt sind.
Entscheidend ist, ob im Kaufvertrag steht, dass das Auto unfallfrei ist
Wandlungsrecht gibt es heutzutage nicht mehr. man kann vom Kaufvertrag zurücktreten, ob eine Firstsetzung dafür hier entbehrlich ist ist allerdings fraglich.
Ja aber ich kann doch vom Finanzierungsvertrag zurücktreten oder? Dann wäre ja der Kaufvertrag genauso Geschichte..